Hallo,
nachdem ein bekannter ausgezigen ist und die Übergabe auch schon erfolgt ist, hat er nach wenigen Wochen eine Mängelliste vom Vermieter mit einer Frist von 14 Tagen zur Behebung erhalten.
Inhalt:
In der von Ihnen ca. 9 Jahre bewohnten Wohnung wurden im Beisein von Herrn und Frau … folgende Beschädigungen festgestellt.
- Balkontüre lässt sich schwer schließen und im Kinderzimmer Richtung Ost schlägt das rechte Fenster am Rahmen an
- Das Waschbecken im Bad ist an verscheidenen Stellen gerissen, die Ablaufarmatur lässt sich nicht schließen
- Das Kaltventil im WC öffnet nur eine Umdrehung (siehe Vergleich Warmventil)
- Die Türschlüssel passen weder im Kinderzimmer noch im Schlafzimmer
- Das Türblatt innen vom Kinderzimmer ist im oberen Bereich eingeschlagen, genau an der Stelle wo Farbe aufgetragen wurde
„Nach den ordnungsgemässen Reparaturen werde ich meinen Verpflichtungennachkommen.“
Die Mieter waren 9 Jahre in der Wohnung.
Müssen die tatsächlich alle von ihm genannten Punkte Instand setzen?
Ist das vertragssache oder ist das vielleicht gesetzlich geregelt?
Ich persönlich bin der Meinung, dass nach 9 Jahren, schon mal Abnutzungserscheinungen auftreten können. Man zahlt ja schließlich für die Benutzung und das sind ja alles verschleißteile.
Für jeden Tip/jede Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus!!!
Viele Grüße
maho