Mängelmeldung / Mietminderung

Hallo , hab erhebliche Schäden in unserer Wohnung festgestellt und wollte das nun unserer Verwaltung mitteilen.Leider weiß ich nicht genau wie ich das Schreiben / brechnen soll und nun frage ich euch :smile:

Unsere Miete beträgt 614,24 Warm und das habe ich bis jetzt geschrieben bzw. mir einen Vordruck aus dem Netzt gesucht. Wie berechnet man das denn jetzt nun alles ?

Sehr geehrte Frau Froehlke ,

gemäß § 535 BGB sind Sie verpflichtet, Ihre an uns vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten.

Die von uns angemietete Wohnung weist folgende Mängel auf:

  1. Spülkasten defekt , verschimmelt und zieht permanent Wasser , sodass sich das af unseren Betriebskosten wiederspiegelt / …( mussten für 2monate 500€ nachzahlen)

  2. Toilette undicht , wackelt und Wasser läuft aus

  3. Badewanne läuft nicht mehr richtig ab

  4. Aus Badezimmer abfluss kommt Jauche geruch

  5. Gegensprechanlage kaputt

Ich fordere Sie auf, diese Mängel umgehend, spätestens bis zum 03.05.2011 zu beseitigen.

Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung gemindert ist, mache ich von meinem Mietminderungsrecht Gebrauch und mindere den Mietzins deshalb bis zur endgültigen Beseitigung der Mängel um monatlich … Prozent*.

Diese Minderung wird bereits für die kommende Mietzahlung wirksam. Da mir bereits für diesen Monat eine Mietminderung zusteht, die Miete für diesen Monat aber schon überwiesen ist, kündige ich an, dass ich den betreffenden Betrag mit der übernächsten Miete aufrechnen werde.

Auf Kaputte Toiletten sind 15% minderung fällig , auf Badezimmer gerüche 7% , kaputte Gegensprechanlage 5%

Danke im Vorrraus.

Hallo Gabi,

mit diesem Schreiben kündigst Du die Minderung an und setzt gleichzeitig eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
Mindern kannst Du aber erst, nachdem die Frist erfolglos verstrichen ist, dann ab dem Datum von Deinem Schreiben.
Du kannst doch nicht mindern, wenn der Vermieter (Verwalter) von den Mängeln nichts weiß.
Gemindert wird immer von der Warmmiete.
Das sind 27% von 614.24€ = 165.84€.

Ich hatte ähnliches mal so gehandhabt:

Nach erfolglosem Mängelschreiben an die Verwaltung hab ich angekündigt, bei verstreichen der Frist einen Handwerker selbst zu beauftragen und die Rechnung von der nächsten Miete einzubehalten, was ich dann auch gemacht habe, ohne irgendwelche Folgen.
Rechtlich sieht es da aber wohl etwas anders aus.

Viel Glück

Huftier

Hallo,
Frist setzen ist schon okay.
Wegen der Minderung am besten Mieterschutzverein fragen.
Soviel ich weiss,wird von der Kaltmiete abgezogen.
Tip wegen des Wassers:
Berechne mal ,was in der Stunde wegläuft…dies dann in Rechnung stellen!!!
Nicht vergessen,bei Wasserwerk Gebühren erfragen,was kostet Wasser,was Abwasser,denn das kommt ja dazu!!!

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG