Hallo , hab erhebliche Schäden in unserer Wohnung festgestellt und wollte das nun unserer Verwaltung mitteilen.Leider weiß ich nicht genau wie ich das Schreiben / brechnen soll und nun frage ich euch 
Unsere Miete beträgt 614,24 Warm und das habe ich bis jetzt geschrieben bzw. mir einen Vordruck aus dem Netzt gesucht. Wie berechnet man das denn jetzt nun alles ?
Sehr geehrte Frau Froehlke ,
gemäß § 535 BGB sind Sie verpflichtet, Ihre an uns vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten.
Die von uns angemietete Wohnung weist folgende Mängel auf:
-
Spülkasten defekt , verschimmelt und zieht permanent Wasser , sodass sich das af unseren Betriebskosten wiederspiegelt / …( mussten für 2monate 500€ nachzahlen)
-
Toilette undicht , wackelt und Wasser läuft aus
-
Badewanne läuft nicht mehr richtig ab
-
Aus Badezimmer abfluss kommt Jauche geruch
-
Gegensprechanlage kaputt
Ich fordere Sie auf, diese Mängel umgehend, spätestens bis zum 03.05.2011 zu beseitigen.
Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung gemindert ist, mache ich von meinem Mietminderungsrecht Gebrauch und mindere den Mietzins deshalb bis zur endgültigen Beseitigung der Mängel um monatlich … Prozent*.
Diese Minderung wird bereits für die kommende Mietzahlung wirksam. Da mir bereits für diesen Monat eine Mietminderung zusteht, die Miete für diesen Monat aber schon überwiesen ist, kündige ich an, dass ich den betreffenden Betrag mit der übernächsten Miete aufrechnen werde.
Auf Kaputte Toiletten sind 15% minderung fällig , auf Badezimmer gerüche 7% , kaputte Gegensprechanlage 5%
Danke im Vorrraus.