Hallo XStrom,
Also mal zum Verstaendnis. Wir sind 2 Monteure die meistens nur Lehrlinge dazu bekommen
Wir als Firma arbeiten wiederrum für eine andere Firma, die wiederrum für den Auftraggeber ein Laden nach dem anderen ausbaut. Meistens ist es immer so, das in einer Woche X am Montag TÜV Abnahme ist, Dienstag dann die Inbetriebnahme. Die Anlagen laufen ueber eine SPS ( Beleuchtung, Steckdosen und Lüftung / Klima) und am Donnerstag dann immer Eröffnung ist. In der Woche X, beginnt aber wiederrum am Montag schon der neue Laden, was dazu führt das ein Monteur (mit den Lehrlingen)in den neuen Laden faehrt und der andere Monteur die Abnahme und Inbetriebnahme macht. Worauf sich mein Posting bezog war, das der Kollege die Abnahme gemacht hatte. Laut seiner Aussage, hatte der TÜV nichts weiter gesagt. Nun bekam ich aber das Mängelprotokoll von der Firma für die wir unterwegs sind :s und muss es nun ändern, was zur Folge hat, das ich den ganzen Laden abschalten muss, was wiederrum nicht so einfach ist 
Ich wüsste jetzt nicht, gegen welche VDE Norm das verstößt.
Aber der Sachverständige hat ja bestimmt die betreffende VDE
Norm angegeben. Wenn nicht: Asche auf sein Haupt. Gebe im
Gelegenheit, den Mangel sachlich, also mit Angabe der Norm, zu
begründen. Meiner Erfahrung nach erledigen sich so viele
„Mängel“ ganz schnell…
Wir sind nur noch einmal da, um die nun anstehenden Maengel zu Beseitigen.( Der Auftraggeber will es ja auch)
Der Tüv wird da nicht vor Ort sein. Aber es ist gut zu wissen, das es rechtens gewesen ist, was wir gebaut haben. Da kann ich die selbige Vorgehensweise das naechste mal auch machen, nur das wir dann wissen, wie wir uns Verhalten sollen, gegenüber dem TÜV. Es ist ja auch nicht jeder gleich 
Auch sagte er uns das die Bruecke zwischen dem PE und dem N in
BLAU erfolgen muss!
Das ist richtig.
Ok, dann lege ich sie demnaechst immer in Blau und nicht mehr in Gruen / Gelb. Bisher hatte sich aber noch nie einer beschwert.
Wenn es eine PEN und eine N Klemme gibt, dann ist der Abgang
der PEN Klemme zum N bereits ein N und somit blau. Übrigens:
Die besagte PEN Klemme gibt es aber nicht! Es ist lediglich eine Klemme auf der Sammelschiene (PE) vorgesehen für den Anschluss des PEN und dann noch einmal eine für die Bruecke zum Nullleiter.
Der PEN hat gelb-grün mit blauen Markierungen an den Enden zu
sein. Wurde das gemacht?
Nein! Bedeutet dies das ich im TNC Netz den Gruen / Gelben Draht als PEN nutzen darf, sofern er mind. 10mm² ist, ich aber am Anschluss, sprich auf der Sammelschiene ihn dann noch mit blauen makierungen versehen muss ?
M.E. und auch die von einigen Kollegen
sagten das diese aber gruen/gelb sein muss. Gab es in der
Zwischenzeit eine Änderung das sie nun immer in Blau gelegt
sein muss?
Das ist meines Wissens nach schon „immer“ so (sage ich Dir mit
meinen 38 Jahren jetzt einfach mal).
Ok, dann lege ich Ihn in Zukunft immer in Blau 
Nur was ich mich dann aber frage. Wieso hat das der TÜV noch nie bemängelt?
Auch bemaengelte der TÜV folgendes …
Im Schaltschrank befinden sich unter dem Hauptschalter
Sammelschienen. Der Schrank wurde bereits fertig montiert
gelíefert. Die Einspeisung der Schienen erfolgt vom
Hauptschalter aus mit FLEX Kupfer! Dort wo das FLEX Kupfer
über die Schienen springt wurden auch die Plastik Abdeckungen
montiert. Nun wurde aber bemaengelt das nicht die ganze
Schiene mit Plastik abgedeckt wurde. Ist das rechtens?
Weil er sie fingersicher haben will?
Fingersicher ist sie ja, alldiweil man erst die Abdeckung vom Schrank entfernen muss, welche nur mit einer Schraubendreher zu realisieren ist!
Na, dazu hab ich mal Lektüre für Dich!
http://www.de-online.info/archiv/2009/01-02/index.ph…
Danke, da werde ich mich mal einlesen!
Und ein Hinweis aus „de 7/2004“, der ziemlich eindeutig ist:
„Innerhalb eines Gehäuses,
welches nur mit Werkzeug oder Schlüssel
geöffnet werden kann, bzw. bei Abdeckungen,
die nur mit Werkzeug entfernt
werden können, müssen blanke aktive Teile
nur im Bereich von »Einrichtungen,
die dem Wiederherstellen einer Sollfunktion
dienen« im Radius von 30 mm »fingersicher
« und im Radius von 100 mm
handrückensicher abgedeckt werden. Siehe zu Einrichtungen, die
dem
Wiederherstellen einer Sollfunktion dienen,
in DIN EN 50274 (VDE 0660 Teil
514) und zum Thema Prüfsonde 11
(starrer Prüffinger) in DIN EN 61032
(VDE 0470 Teil 2).
Ansonsten ist das Abdecken aktiver
Teile nicht gefordert und sollte auch
nicht nachgerüstet werden, da sonst die
Temperaturverteilung im Schaltschrank
gefährdet sein könnte.“
Das würde ja bedeuten das ich sie nicht abdecken muss!
Zur weiteren Suche empfehle ich Dir die Seiten von
http://www.de-online.info - solltest Du oder Deine Firma „de“
Abonnement sein, dann kannst Du Dich da anmelden und im
gesamten Archich stöbern.
Da muss ich mal mit meinem Chef reden 
Kurz gesagt:
Sind die Schienen hnter einer nur mit Werkzeug zu öffnenden
Abdeckung, dann müssen sie nur dort abgedeckt werden, wo
unmittelbar daneben ein Gerät eingebaut ist, welches
gelegentlich mal z.B. zur Wiederinbetriebsetzung zu betätigen
ist.
Ist nicht! Der Hazuptschalter sitzt zwar oben drüber. Aber um an ihn ranzukommen, muss eine andere Abdeckung geöffnet werden! Ausserdem ist der Abstand vom Hauptschalter bis zur Schiene mind 150mm!
Bei Mängeln, die ein Gutachter feststellt, lasse ich mir immer
die Vorschrift nennen, sonst beachte ich den Mangel als
erfunden.
Ja, das klingt einleuchtend. Nur sollte man bedenken, das ich als Installateur vor dem TÜV stehe und nicht jede Richtlinie auswendig weiss und erstmal dem TÜV glauben schenke. Das Mängelprotokoll geht dann zum Auftraggeber und die sagen uns dann, du mach mal noch dies und das und jenes
Aber man lernt von Vorhaben zu Vorhaben immer mehr und das naechste mal weiss ich wie ich so etwas argumentieren kann.
MfG Alex