Mängelpunkt Ja oder Nein?

Hallo,

folgendes Szenario. Eine „Alte“ Zuleitung kommt 4 Adrig (TNC - Netz) in ein Objekt. Der Schaltschrank wurde versetzt und die restliche Installation neu gemacht. Da die Zuleitung zu kurz war, wurde kurzerhand ein Abzweigkasten in die OWA Decke (Rasterdecke) gesetzt. Von da aus wurde ein 5 adriges Kabel zum neuen Schaltschrank gelegt. Die Aufsplittung des PEN in PE und N erfolgte in dem neu installierten Abzweigkasten! Dieser wurde auch in den Installationsplan eingezeichnet!

Es folgte die Abnahme durch den TÜV Süd (Bayern).
Dieser bemaengelte den Abzweigkasten und das die Aufsplittung da nicht in Ordnung wäre! Wir sollten im Schaltschrank die Aufsplittung machen! Ist da etwas wahres dran und ist dieser Mängel gerechtfertigt?

Auch sagte er uns das die Bruecke zwischen dem PE und dem N in BLAU erfolgen muss! M.E. und auch die von einigen Kollegen sagten das diese aber gruen/gelb sein muss. Gab es in der Zwischenzeit eine Änderung das sie nun immer in Blau gelegt sein muss?

Auch bemaengelte der TÜV folgendes …

Im Schaltschrank befinden sich unter dem Hauptschalter Sammelschienen. Der Schrank wurde bereits fertig montiert gelíefert. Die Einspeisung der Schienen erfolgt vom Hauptschalter aus mit FLEX Kupfer! Dort wo das FLEX Kupfer über die Schienen springt wurden auch die Plastik Abdeckungen montiert. Nun wurde aber bemaengelt das nicht die ganze Schiene mit Plastik abgedeckt wurde. Ist das rechtens?

MfG Alex

Es folgte die Abnahme durch den TÜV Süd (Bayern).
Dieser bemaengelte den Abzweigkasten und das die Aufsplittung
da nicht in Ordnung wäre! Wir sollten im Schaltschrank die
Aufsplittung machen! Ist da etwas wahres dran und ist dieser
Mängel gerechtfertigt?

Ich wüsste jetzt nicht, gegen welche VDE Norm das verstößt. Aber der Sachverständige hat ja bestimmt die betreffende VDE Norm angegeben. Wenn nicht: Asche auf sein Haupt. Gebe im Gelegenheit, den Mangel sachlich, also mit Angabe der Norm, zu begründen. Meiner Erfahrung nach erledigen sich so viele „Mängel“ ganz schnell…

Auch sagte er uns das die Bruecke zwischen dem PE und dem N in
BLAU erfolgen muss!

Das ist richtig.
Wenn es eine PEN und eine N Klemme gibt, dann ist der Abgang der PEN Klemme zum N bereits ein N und somit blau. Übrigens: Der PEN hat gelb-grün mit blauen Markierungen an den Enden zu sein. Wurde das gemacht?

M.E. und auch die von einigen Kollegen
sagten das diese aber gruen/gelb sein muss. Gab es in der
Zwischenzeit eine Änderung das sie nun immer in Blau gelegt
sein muss?

Das ist meines Wissens nach schon „immer“ so (sage ich Dir mit meinen 38 Jahren jetzt einfach mal).

Auch bemaengelte der TÜV folgendes …

Im Schaltschrank befinden sich unter dem Hauptschalter
Sammelschienen. Der Schrank wurde bereits fertig montiert
gelíefert. Die Einspeisung der Schienen erfolgt vom
Hauptschalter aus mit FLEX Kupfer! Dort wo das FLEX Kupfer
über die Schienen springt wurden auch die Plastik Abdeckungen
montiert. Nun wurde aber bemaengelt das nicht die ganze
Schiene mit Plastik abgedeckt wurde. Ist das rechtens?

Weil er sie fingersicher haben will?

Na, dazu hab ich mal Lektüre für Dich!
http://www.de-online.info/archiv/2009/01-02/index.ph…

Und ein Hinweis aus „de 7/2004“, der ziemlich eindeutig ist:
„Innerhalb eines Gehäuses,
welches nur mit Werkzeug oder Schlüssel
geöffnet werden kann, bzw. bei Abdeckungen,
die nur mit Werkzeug entfernt
werden können, müssen blanke aktive Teile
nur im Bereich von »Einrichtungen,
die dem Wiederherstellen einer Sollfunktion
dienen« im Radius von 30 mm »fingersicher
« und im Radius von 100 mm
handrückensicher abgedeckt werden. Siehe zu Einrichtungen, die dem
Wiederherstellen einer Sollfunktion dienen,
in DIN EN 50274 (VDE 0660 Teil
514) und zum Thema Prüfsonde 11
(starrer Prüffinger) in DIN EN 61032
(VDE 0470 Teil 2).
Ansonsten ist das Abdecken aktiver
Teile nicht gefordert und sollte auch
nicht nachgerüstet werden, da sonst die
Temperaturverteilung im Schaltschrank
gefährdet sein könnte.“

Zur weiteren Suche empfehle ich Dir die Seiten von http://www.de-online.info - solltest Du oder Deine Firma „de“ Abonnement sein, dann kannst Du Dich da anmelden und im gesamten Archich stöbern.

Kurz gesagt:
Sind die Schienen hnter einer nur mit Werkzeug zu öffnenden Abdeckung, dann müssen sie nur dort abgedeckt werden, wo unmittelbar daneben ein Gerät eingebaut ist, welches gelegentlich mal z.B. zur Wiederinbetriebsetzung zu betätigen ist.

Bei Mängeln, die ein Gutachter feststellt, lasse ich mir immer die Vorschrift nennen, sonst beachte ich den Mangel als erfunden.
So wurde in einer Anlage mal bemängelt, dass an einem Lichtband an einigen Stellen defekte Leuchten nicht ersetzt wurden, so dass man nun von unten in die Schiene gucken kann. „Die fehlenden Leuchten/Abdeckungen sind zu ersetzen, um die Schutzart des Lichtbandes wider herzustellen“, hieß es.
Nur ist das alles nicht mehr lieferbar.
Aber laut Hersteller hat das Lichtband die Schutzart IP20.
Und nach Aussage des Klemmenherstellers haben die Steckklemmen des Lichtbandes IP20.
Ich habe dann den Sachverständigen freundlich gefragt, warum ich eine Klemme, die IP20 hat, extra abdecken soll, um IP20 zu erzielen.

Hallo XStrom,

Also mal zum Verstaendnis. Wir sind 2 Monteure die meistens nur Lehrlinge dazu bekommen :frowning: Wir als Firma arbeiten wiederrum für eine andere Firma, die wiederrum für den Auftraggeber ein Laden nach dem anderen ausbaut. Meistens ist es immer so, das in einer Woche X am Montag TÜV Abnahme ist, Dienstag dann die Inbetriebnahme. Die Anlagen laufen ueber eine SPS ( Beleuchtung, Steckdosen und Lüftung / Klima) und am Donnerstag dann immer Eröffnung ist. In der Woche X, beginnt aber wiederrum am Montag schon der neue Laden, was dazu führt das ein Monteur (mit den Lehrlingen)in den neuen Laden faehrt und der andere Monteur die Abnahme und Inbetriebnahme macht. Worauf sich mein Posting bezog war, das der Kollege die Abnahme gemacht hatte. Laut seiner Aussage, hatte der TÜV nichts weiter gesagt. Nun bekam ich aber das Mängelprotokoll von der Firma für die wir unterwegs sind :s und muss es nun ändern, was zur Folge hat, das ich den ganzen Laden abschalten muss, was wiederrum nicht so einfach ist :frowning:

Ich wüsste jetzt nicht, gegen welche VDE Norm das verstößt.
Aber der Sachverständige hat ja bestimmt die betreffende VDE
Norm angegeben. Wenn nicht: Asche auf sein Haupt. Gebe im
Gelegenheit, den Mangel sachlich, also mit Angabe der Norm, zu
begründen. Meiner Erfahrung nach erledigen sich so viele
„Mängel“ ganz schnell…

Wir sind nur noch einmal da, um die nun anstehenden Maengel zu Beseitigen.( Der Auftraggeber will es ja auch)
Der Tüv wird da nicht vor Ort sein. Aber es ist gut zu wissen, das es rechtens gewesen ist, was wir gebaut haben. Da kann ich die selbige Vorgehensweise das naechste mal auch machen, nur das wir dann wissen, wie wir uns Verhalten sollen, gegenüber dem TÜV. Es ist ja auch nicht jeder gleich :wink:

Auch sagte er uns das die Bruecke zwischen dem PE und dem N in
BLAU erfolgen muss!

Das ist richtig.

Ok, dann lege ich sie demnaechst immer in Blau und nicht mehr in Gruen / Gelb. Bisher hatte sich aber noch nie einer beschwert.

Wenn es eine PEN und eine N Klemme gibt, dann ist der Abgang
der PEN Klemme zum N bereits ein N und somit blau. Übrigens:

Die besagte PEN Klemme gibt es aber nicht! Es ist lediglich eine Klemme auf der Sammelschiene (PE) vorgesehen für den Anschluss des PEN und dann noch einmal eine für die Bruecke zum Nullleiter.

Der PEN hat gelb-grün mit blauen Markierungen an den Enden zu
sein. Wurde das gemacht?

Nein! Bedeutet dies das ich im TNC Netz den Gruen / Gelben Draht als PEN nutzen darf, sofern er mind. 10mm² ist, ich aber am Anschluss, sprich auf der Sammelschiene ihn dann noch mit blauen makierungen versehen muss ?

M.E. und auch die von einigen Kollegen
sagten das diese aber gruen/gelb sein muss. Gab es in der
Zwischenzeit eine Änderung das sie nun immer in Blau gelegt
sein muss?

Das ist meines Wissens nach schon „immer“ so (sage ich Dir mit
meinen 38 Jahren jetzt einfach mal).

Ok, dann lege ich Ihn in Zukunft immer in Blau :smile:
Nur was ich mich dann aber frage. Wieso hat das der TÜV noch nie bemängelt?

Auch bemaengelte der TÜV folgendes …

Im Schaltschrank befinden sich unter dem Hauptschalter
Sammelschienen. Der Schrank wurde bereits fertig montiert
gelíefert. Die Einspeisung der Schienen erfolgt vom
Hauptschalter aus mit FLEX Kupfer! Dort wo das FLEX Kupfer
über die Schienen springt wurden auch die Plastik Abdeckungen
montiert. Nun wurde aber bemaengelt das nicht die ganze
Schiene mit Plastik abgedeckt wurde. Ist das rechtens?

Weil er sie fingersicher haben will?

Fingersicher ist sie ja, alldiweil man erst die Abdeckung vom Schrank entfernen muss, welche nur mit einer Schraubendreher zu realisieren ist!

Na, dazu hab ich mal Lektüre für Dich!
http://www.de-online.info/archiv/2009/01-02/index.ph…

Danke, da werde ich mich mal einlesen!

Und ein Hinweis aus „de 7/2004“, der ziemlich eindeutig ist:
„Innerhalb eines Gehäuses,
welches nur mit Werkzeug oder Schlüssel
geöffnet werden kann, bzw. bei Abdeckungen,
die nur mit Werkzeug entfernt
werden können, müssen blanke aktive Teile
nur im Bereich von »Einrichtungen,
die dem Wiederherstellen einer Sollfunktion
dienen« im Radius von 30 mm »fingersicher
« und im Radius von 100 mm
handrückensicher abgedeckt werden. Siehe zu Einrichtungen, die
dem
Wiederherstellen einer Sollfunktion dienen,
in DIN EN 50274 (VDE 0660 Teil
514) und zum Thema Prüfsonde 11
(starrer Prüffinger) in DIN EN 61032
(VDE 0470 Teil 2).
Ansonsten ist das Abdecken aktiver
Teile nicht gefordert und sollte auch
nicht nachgerüstet werden, da sonst die
Temperaturverteilung im Schaltschrank
gefährdet sein könnte.“

Das würde ja bedeuten das ich sie nicht abdecken muss!

Zur weiteren Suche empfehle ich Dir die Seiten von
http://www.de-online.info - solltest Du oder Deine Firma „de“
Abonnement sein, dann kannst Du Dich da anmelden und im
gesamten Archich stöbern.

Da muss ich mal mit meinem Chef reden :wink:

Kurz gesagt:
Sind die Schienen hnter einer nur mit Werkzeug zu öffnenden
Abdeckung, dann müssen sie nur dort abgedeckt werden, wo
unmittelbar daneben ein Gerät eingebaut ist, welches
gelegentlich mal z.B. zur Wiederinbetriebsetzung zu betätigen
ist.

Ist nicht! Der Hazuptschalter sitzt zwar oben drüber. Aber um an ihn ranzukommen, muss eine andere Abdeckung geöffnet werden! Ausserdem ist der Abstand vom Hauptschalter bis zur Schiene mind 150mm!

Bei Mängeln, die ein Gutachter feststellt, lasse ich mir immer
die Vorschrift nennen, sonst beachte ich den Mangel als
erfunden.

Ja, das klingt einleuchtend. Nur sollte man bedenken, das ich als Installateur vor dem TÜV stehe und nicht jede Richtlinie auswendig weiss und erstmal dem TÜV glauben schenke. Das Mängelprotokoll geht dann zum Auftraggeber und die sagen uns dann, du mach mal noch dies und das und jenes :frowning: Aber man lernt von Vorhaben zu Vorhaben immer mehr und das naechste mal weiss ich wie ich so etwas argumentieren kann.

MfG Alex

Ok, dann lege ich sie demnaechst immer in Blau und nicht mehr
in Gruen / Gelb. Bisher hatte sich aber noch nie einer
beschwert.

Wenn es eine PEN und eine N Klemme gibt, dann ist der Abgang
der PEN Klemme zum N bereits ein N und somit blau. Übrigens:

Die besagte PEN Klemme gibt es aber nicht! Es ist lediglich
eine Klemme auf der Sammelschiene (PE) vorgesehen für den
Anschluss des PEN

Eine für den PEN vorgesehen Klemme würde ich als PEN Klemme bezeichnen :smile:

und dann noch einmal eine für die Bruecke
zum Nullleiter.

Die Schiene, die von einem PEN eingespeist wird, ist eine PEN Schiene.
Von einer PEN Schiene können vier Arten von Leitern abgehen:
PE gg
PA gg
PEN gg, blaue Enden
N blau

Der PEN hat gelb-grün mit blauen Markierungen an den Enden zu
sein. Wurde das gemacht?

Nein! Bedeutet dies das ich im TNC Netz den Gruen / Gelben
Draht als PEN nutzen darf, sofern er mind. 10mm² ist, ich aber
am Anschluss, sprich auf der Sammelschiene ihn dann noch mit
blauen makierungen versehen muss ?

So habe ich es gelernt und mache das auch so. Schrumpfschlauch, blau. Kostet 10cent und 1 Minute.

Ok, dann lege ich Ihn in Zukunft immer in Blau :smile:
Nur was ich mich dann aber frage. Wieso hat das der TÜV noch
nie bemängelt?

Betriebsblind. Die dadurch ausgehende Gefahr ist ja durchaus überschaubar. Niemand klemmt ja wohl unter Spannung diese Verbindung ab, egal ob blau oder grün-gelb.

Weil er sie fingersicher haben will?

Fingersicher ist sie ja, alldiweil man erst die Abdeckung vom
Schrank entfernen muss, welche nur mit einer Schraubendreher
zu realisieren ist!

OK, damit ist sie abgedeckt, aber nicht fingersicher. Das bezieht sich ja eben auf Bauteile auch hinter Abdeckungen.

Das würde ja bedeuten das ich sie nicht abdecken muss!

Bei Abdeckung ist die Strombelastbarkeit reduziert.

Ist nicht! Der Hazuptschalter sitzt zwar oben drüber. Aber um
an ihn ranzukommen, muss eine andere Abdeckung geöffnet
werden!

„Rankommen“ bedeutet aber doch hier nicht, dass man die Abdeckung abnehmen muss, um ihn zu betätigen. Nur wenn man bei der Betätigung eines Betriebsmittels anderen unter Spannung stehenden Teilen gefährlich nahe kommen würde, sind diese abzudecken.
So finde ich es logisch, so verstehe ich auch die Vorgaben.
Im Gegensatz zu früher ergibt sich, dass bei solchen Betriebsmitteln eben der Schutz durch Abdeckung nicht mehr ausreicht, wenn man diese Abdeckung ab und zu mal entfernen muss, um z.B. einen ausgelösten Hauptschalter wieder in Betrieb zu setzen.
Stell Dir einfach mal nen Maschinen-Schaltschrank vor.
Nach Öffnung mit dem Doppelbart-Schlüssel muss man da z.B. einen Motorschutzschalter betätigen. Das wird auch mal ein Mitarbeiter einer Firma - also ein Laie - machen müssen.
Dann sind in so einer Umgebung offene unter Spannung stehende Teile unzulässig.
Aber Sammelschienen eines Verteilers abdecken? Nee, das kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Da gibt es nichts zu bedienen.
Allenfalls muss da mal ein Elektriker einen weiteren Abgang anklemmen, und wenn der das am Sammelschienensystem unter Spannung macht, dann ist das seine eigene Dummheit.