Mängelrüge Handwerker (Installation Solarthermie)

Jemand hat die Installation einer Solarthermieanlage plus Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben. Der Einbau der Anlage bei einem Dach mit Ost-West-Richtung wurde mit Auftraggeber nicht näher besprochen. Es war aber klar, dass Heizungsunterstützung der wichtigste Punkt bei der Planung und Inauftraggebung der Anlage war.
Nach Inbetriebnahme stellte sich heraus, dass die Anlage falsch geplant wurde: die Kollektoren für Solarthermie sind ganz weit hinten im Westen des Daches befestigt und produzieren so gut wie keine Wärme (5 Stunden seit 27.2.), wobei das Haus zwar freistehend ist, die Sonne aber im Frühjahr und Herbst kaum über das Nachbarhaus auf das Dach mit der Anlage scheint. Die Photovoltaikanlage produziert dagegen seit ca. 200 Stunden Strom (wurde südwestlich installiert).
Eine Mängelrüge wurde ausgesprochen (schriftlich), was ist zu beachten, damit eine Nachbesserung laufen kann?
Es gibt die Befürchtung, dass Handwerker sich rausreden werden

Danke für Tipps und Hinweise
M.Hoffmann

Jemand hat die Installation einer Solarthermieanlage plus
Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben. Der Einbau der Anlage
bei einem Dach mit Ost-West-Richtung wurde mit Auftraggeber
nicht näher besprochen. Es war aber klar, dass
Heizungsunterstützung der wichtigste Punkt bei der Planung und
Inauftraggebung der Anlage war.

War das wirksamer Vertragsbestandteil?

Wurde es zumindest genau so - möglichst in Anwesenheit anderer - besprochen?

Wenn nicht, dann hat der jemand Pech.
Denn was jemanden sinnvoll erscheint oder nicht, kann der Installateur nicht unbedingt wissen. Immerhin bringt eine kWh Strom rund 25 bis 27 Cent Ersparnis, hingegen 1kWh Solarthermie nur etwa 7 Cent.

Also die Mängelrüge ist ja schon beim handwerker, hat auch schriftlich reagiert, aber merkwürdig. Nun ja, werde einen Sachverständigen einschalten, da der Zweck der Anlage aufgrund der Fehlinstallation gar nicht erfüllt werden kann. Das gab es übrigens schriftlich an die Firma, von der die Anlage stammt, die installierende Firma hat die Anlage mit dem Hersteller abgestimmt, ist auch Kundenberater bei der Hersteller firma, insofern war das alles bekannt und lag schriftlich vor. Und den Spruch „wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen“ habe ich hier nicht erwartet und auch nicht gefragt, hilft niemandem weiter. Weiss nicht, ob das gegen die Nettiquette hier verstößt oder nicht.