Mängelrüge / Reklamation beim Küchenkauf

Hallo,

ein Kunde kauft eine Küche in einem Möbelhaus und zahlt einen Teilbetrag von ca. 1/3 des Kaufbetrags an.

Die Küche wird geliefert und montiert. Ein Teil der Lieferung ist falsch (z.B. Schranktüren in falscher Farbe). Darüber hinaus fehlen einige wichtige Teile wie z.B. Griffe. Andere Teile funktionieren nicht ordnungsgemäß wie nicht schließende Türen und Schubladen.

Ein Teil der Mängel wurde im Abnahmeprotokoll vermerkt. Andere Mängel wurden erst später entdeckt.

Dazu zwei Fragen:

  1. Wie sollte der Kunde diese Mängel beim Möbelhaus reklamieren, um die Mängelbeseitigung so effektiv wie möglich zu „beschleunigen“?

  2. Der Restbetrag soll vom Möbelhaus per Einzugsermächtigung eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung wurde erteilt - aber noch nicht zur Ausführung gebracht. Ist es sinnvoll, dass der Kunde diese Einzugsermächtigung widerruft?

Danke im Voraus für Hinweise und Tipps!!!

Hallo,

ein Kunde kauft eine Küche in einem Möbelhaus und zahlt einen
Teilbetrag von ca. 1/3 des Kaufbetrags an.

Die Küche wird geliefert und montiert. Ein Teil der Lieferung
ist falsch (z.B. Schranktüren in falscher Farbe). Darüber
hinaus fehlen einige wichtige Teile wie z.B. Griffe. Andere
Teile funktionieren nicht ordnungsgemäß wie nicht schließende
Türen und Schubladen.

Ein Teil der Mängel wurde im Abnahmeprotokoll vermerkt. Andere
Mängel wurden erst später entdeckt.

Dazu zwei Fragen:

  1. Wie sollte der Kunde diese Mängel beim Möbelhaus
    reklamieren, um die Mängelbeseitigung so effektiv wie möglich
    zu „beschleunigen“?

Die Mängel sollten auf jedenfall schriftlich dem Möbelhaus mitgeteilt werden. Optimal wäre, den Verkäufer oder einen Monteur zu bitten vorbei zu kommen, um alle Details nochmals schriftlich zu notieren.

  1. Der Restbetrag soll vom Möbelhaus per Einzugsermächtigung
    eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung wurde erteilt -
    aber noch nicht zur Ausführung gebracht. Ist es sinnvoll, dass
    der Kunde diese Einzugsermächtigung widerruft?

Den gesamten Betrag zu widerrufen ist rechtlich nicht möglich. Es ist zu empfehlen, sich mit dem Möbelhaus auf einen Teilbetrag zu verständigen und einen Rest bis zur endgültigen Fertigstellung einzubehalten. Hier kann der Betrag eingehalten werden, der dem Wert der fehlenden oder defekten Teile entspricht.

Kostet beispielsweise ein Griff 10 EUR und es fehlen fünf davon, wären 50 EUR einzubehalten.

Danke im Voraus für Hinweise und Tipps!!!

Alles klar - Danke!

Hallo,
der Antwort von TomCrack würde ich nur zum Teil zustimmen.
Wie willst Du den Preis für jedes Teil festlegen.
Ich würde nicht bezahlen bevor alle Mängel abgestellt sind und das dem
Verkäufer auch so mitteilen.
Ansonsten hast Du ja kein Druckmittel mehr.
Gruß Earny

Hallo,

Den gesamten Betrag zu widerrufen ist rechtlich nicht möglich.
Es ist zu empfehlen, sich mit dem Möbelhaus auf einen
Teilbetrag zu verständigen und einen Rest bis zur endgültigen
Fertigstellung einzubehalten. Hier kann der Betrag eingehalten
werden, der dem Wert der fehlenden oder defekten Teile
entspricht.

Wie kommst Du darauf? Hast Du mal schnell einen Link zum Gesetzestext oder irgendeinem Urteil, der ohne entsprechende vertragliche Regelung Teilzahlungen vorschreibt?

Wär ja noch schöner, wenn man ein Auto schon mal teilweise bezahlen muss, das leider ohne Räder und Motor geliefert wurde.
Gruß
loderunner (ianal)

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