Mängelschein PKW

Hallo Ihr Rechthaber :wink:),

folgendes Problem:
Ich hbe ein Auto (naja, Trabi :wink:) mit Saisonkennzeichen Oktober - März, HU war fällig im Mai.
Lt. StZVO muss die HU in diesem Fall im Monat nach Wiederzulassung erfolgen. Ein übereifriger Politess (wie auch immer das heisst) hat mir nun eine Mängelkarte geschrieben, ich soll das innerhalb 7 Tagen erledigen und die Karte an die Zulassungsstelle schicken.
Ich hab mit dem Menschen telefoniert und ihm die entsprechende Passage vorgelesen. Er hatte daraufhin nur die Antwort „seien sie froh, da wir die Nummernschilder nicht gleich abmontiert haben“.
Da auf dieser Basis kein Gespräch möglich war, wollte ich wissen, wie ich gegen den Mängelschein (ohne dessen rechtzeitige Erfüllung) vorgehen kann. Darauf bekam ich natürlich auch keine erscöpfende Antwort.
Weiss das von Euch jemand?
Ich bin nämlich jetzt ein bisschen sauer und würde das gern durchfechen.

Gruß,
Micha

Hallo Michael,

auch ohne den rechtlichen Hintergrund zu kennen, läßt sich mit Gewißheit sagen, daß Du bei sicherheitsrelevanten oder verkehrsgefährdenden Mängeln am Fahrzeug nicht gut daran tust, Dich über Bestimmungen und deren Auslegung zu streiten. Sollte es sich um nebensächlichen Kleinkram handeln, warte auf kompetenten Rat hier im Brett. Bei gravierenden Mängeln aber kann es Dir tatsächlich passieren, daß das Fahrzeug unabhängig von irgendwelchen HU-Terminen stillgelegt wird. Und wenn jemand meint, daß Du das Auto trotzdem bewegen könntest, kassiert er die Schilder.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

das Fahrzeug hat keine technischen Mängel. Der „Mangel“ ist die Überfälligkeit der HU - nichts weiter. Aber eben die Annahme, das die HU überfällig ist, ist in diesem Fall falsch, da sich bei Saisonkennzeichen die (abgelaufene) Frist automatisch auf den ersten Wiederzulassungsmonat verlängert wird.

Gruß,
micha

Ich hbe ein Auto (naja, Trabi :wink:) mit Saisonkennzeichen
Oktober - März, HU war fällig im Mai.
Lt. StZVO muss die HU in diesem Fall im Monat nach
Wiederzulassung erfolgen. Ein übereifriger Politess (wie auch
immer das heisst) hat mir nun eine Mängelkarte geschrieben,
ich soll das innerhalb 7 Tagen erledigen und die Karte an die
Zulassungsstelle schicken.

Richtig so! Was soll denn daran übereifrig sein, wenn Du die HU um 5 Monate überzogen hast???

Ich hab mit dem Menschen telefoniert und ihm die entsprechende
Passage vorgelesen. Er hatte daraufhin nur die Antwort „seien
sie froh, da wir die Nummernschilder nicht gleich abmontiert
haben“.
Da auf dieser Basis kein Gespräch möglich war, wollte ich
wissen, wie ich gegen den Mängelschein (ohne dessen
rechtzeitige Erfüllung) vorgehen kann. Darauf bekam ich
natürlich auch keine erscöpfende Antwort.
Weiss das von Euch jemand?

Abgesehen davon, daß ich nicht weiß, warum DU sauer bist, schließlich hast DU Dich ja falsch verhalten, kannst Du wohl nur HU machen oder Dein Auto abmelden/verschrotten.

Ich bin nämlich jetzt ein bisschen sauer und würde das gern
durchfechen.

Tja, dann konsultier mal einen Anwalt, der will schließlich auch was verdienen.

L.

Danke für die Blumen
Hi
entschuldige, vielleicht hättest Du erstmal den Beitrag vollständig lesen sollen, ich habs ja nicht umsonst etwas ausführlich geschrieben.
Wie ich schon schrieb…

Lt. StZVO muss die HU in diesem Fall im Monat nach
Wiederzulassung erfolgen.

das ist der Oktober! Ich habe also laut StZVO NICHT (!) überzogen, sondern nur eine Sonderregelung für Saisonkennzeichen ausgenutzt.

Richtig so! Was soll denn daran übereifrig sein, wenn Du die
HU um 5 Monate überzogen hast???

wie gesagt, siehe oben.

Tja, dann konsultier mal einen Anwalt, der will schließlich
auch was verdienen.

falls das hier nichts wird, werd ich das auch tun (bezahlt dann der ADAC :wink:))

Gruß,
Micha

Hallo,

Richtig so! Was soll denn daran übereifrig sein, wenn Du die
HU um 5 Monate überzogen hast???

Abgesehen davon, daß ich nicht weiß, warum DU sauer bist,
schließlich hast DU Dich ja falsch verhalten, kannst Du wohl
nur HU machen oder Dein Auto abmelden/verschrotten.

Vieleicht wäre es von Nutzen, wenn alle Beteiligten, Autofahrer, Polizisten und Aufschreiber, sich mal die gesetzliche Grundlage antun würden:

§29 StVzO, Anlage VIII, Punkt 2.7:

Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, so ist sie im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums durchführen zu lassen.

Gesetzt den Fall, der Mängelschein wurde im Oktober ausgestellt, ist dieser schlicht ohne Grundlage, da kein Mangel vorliegt.
Die HU muss zwar im Oktober durchgeführt werden, ist aber offiziell auch da erst fällig. —> Mülltonne!

Sollte der Schein allerdings schon im September ausgestellt worden sein, wäre das Pech. Das Fahrzeug wäre dann rechtswidrig auf einer öffentlichen Strasse abgestellt gewesen…

Andererseits: Nachdem das Zettelchen zwar nervt, aber keine Kosten verursacht: So what? HU ist eh fällig, das bischen Verwaltungsaufwand kostet mich ein müdes Lächeln und alle sind glücklich.

Gruss
Peter

Zusatzinfos :wink:
Hi Peter,

der Schein ist freilich erst im Oktober ausgestellt worden, im September hat der Trabi ja noch in der Garage Sommerschlaf gehalten…

Andererseits: Nachdem das Zettelchen zwar nervt, aber keine
Kosten verursacht:

Eben das ist nicht so, da die Zulassungsstelle (lt. eigener Auskunft) eine Gebühr von 51 DM für irgendein Schreiben (das ich dann wohl bekomme) erhebt, wenn nach 7 Tagen keine „Mängelbeseitigung“ eingegangen ist. Da ich aber noch nicht genau weiss, ob der Trabi weiterfährt oder Ende (!) Oktober verschrottet wird, will ich die Zeit bis zur HU eben möglichst bis dahin rausschieben. Außerdem ist der Zettel mit einer Überschreitung der HU - Ordnungsgeld 50DM belegt. Aber da warte ich, bis das offiziell kommt…

Gruß,
Micha

Hi Micha,
geschrieben steht:„Anmeldung zur nächsten HU“.In dem Fall hätte wohl nur eine Karte im Fenster des Autos geholfen,aus der hervorgeht,das dieses Fahrzeug einen Termin zur HU hat.Ich weiß allerdings nicht,ob es diese Karten überhaupt noch gibt.Früher musste man sein Auto langwierig zur HU anmelden.Heute geht das ja etwas fixer.Ich habe mir früher immer in dem Monat,der auf der Plakette angegeben war,einen Termin beim TÜV besorgt,diese „Terminkarte“ ins Fenster geklebt und mir(da erst Ende des Monats den Termin besorgt)somit einen Monat „extra“ rausgeschunden.Aber ein „Ticket“ wegen Überschreitung des HU-Termins ist mE unzulässig siehe §29 Abs.5:
„Die Prüfplakette wird mit dem Ablauf von 2 Monaten nach dem angegebenen Monat ungültig.Befindet sich an einem Fahrzeug,das mit einer Prüfplakette versehen sein muß,keine gültige Prüfplakette,so kann die Zulassungsstelle für die Zeit bis zur Anbringung der erforderlichen Prüfplakette den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken.Der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten;§17 Abs.2 gilt entsprechend“
§17 Abs.2 regelt die Entstempelung.
Nach diesem § kann ich keine Überziehung erkennen.
Gruß Sebastian

Mein Praxistipp…
Hallo,
Ich hatte und habe regelmässig mit Kontrollaufforderungen zu tun, daher weiss ich, dass sich diese relativ unbürokratisch verlängern lassen. Einfach mit dem Zettel zur PI, Geschichte erzählen, um Verlängerung bitten… klappte bei mir immer…
>Mit der kostenpflichtigen Verwarnung würde ich warten, bis diese „persönlich“ da ist, und dann einsprechen…
MfG
Michael Zettler

Danke Euch!!
Hi,

ich danke erstmal für die rege Anteilnahme.
Ich werde später mal über den Fortgang berichten…

Gruß,
Micha

P.S. heute hatte ich den zweiten Zettel, ich werde wohl nicht zum Jäger, aber zum Sammler :wink:))