Hallo Ihr Rechthaber
),
folgendes Problem:
Ich hbe ein Auto (naja, Trabi
) mit Saisonkennzeichen Oktober - März, HU war fällig im Mai.
Lt. StZVO muss die HU in diesem Fall im Monat nach Wiederzulassung erfolgen. Ein übereifriger Politess (wie auch immer das heisst) hat mir nun eine Mängelkarte geschrieben, ich soll das innerhalb 7 Tagen erledigen und die Karte an die Zulassungsstelle schicken.
Ich hab mit dem Menschen telefoniert und ihm die entsprechende Passage vorgelesen. Er hatte daraufhin nur die Antwort „seien sie froh, da wir die Nummernschilder nicht gleich abmontiert haben“.
Da auf dieser Basis kein Gespräch möglich war, wollte ich wissen, wie ich gegen den Mängelschein (ohne dessen rechtzeitige Erfüllung) vorgehen kann. Darauf bekam ich natürlich auch keine erscöpfende Antwort.
Weiss das von Euch jemand?
Ich bin nämlich jetzt ein bisschen sauer und würde das gern durchfechen.
Gruß,
Micha