Hallo an alle!!
Ich würde gerne mal wissen wie es ist, wenn man z.B. ein Männchen gebastelt hat und man nicht will, dass jemand dieses nachmacht. Wie kann man sich die Idee schützen lassen? Ich dachte erst mit einem Patent, aber dafür muß man wohl eine technische Neuheit erfinden und so ein Patent ist ja wohl wirklich wahnsinnig teuer!
Wäre schön, wenn jemand etwas darüber weis. Danke schon mal
Hallo Jackline,
wenn du ein Männchen gebastelt hast, dann ist dieses Männchen automatisch durch das Urheberrecht geschützt.
Baut jemand anderer also auch so ein Männchen, dann muss der Richter entscheiden, ob dein Männchen als Kunstwerk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, ob dem anderen sein Männchen wirklich eine Kopie deines Männchens ist,und ob dein Männchen so einzigartig ist, dass eine Kopie eine Urheberrechtsverletzung darstellt. (Gegenbeispiel: Weckmänner sind nicht geschützt.)
Gruß!
Horst
Hallo!
Als Geschmacksmuster.
Macht ebenfalls das Patentamt.
Dort gibt es auch Informationen dazu.
Und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
Grüße
Andreas
Servus,
da ich nicht verstehe, warum eine hypothetische Antwort auf eine hypothetische Frage aufgrund FAQ 1129 gelöscht wird, hier noch mal meine Antwort.
Das „Männchen“ könnte man auf folgende Arten schützen lassen (je nachdem welche Voraussetzungen es erfüllt*):
*Patent und Gebrauchsmuster sollen hier ausgeschlossen werden, da
keine „Technizität“ vorliegt.
-
Kunstwerk
-> automatischer Schutz mittels Urheberrecht
Voraussetzung: „schöpferische Höhe“
Schutz: Nachahmungsschutz, kein Schutz gegen unabhängige
Parallelentwicklungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht -
Deutsches Geschmacksmuster
-> Schutz durch Eintragung in das Register beim DPMA
Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
ästhetische Gestaltungen)
Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster -
Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV)
-> Schutz automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des
Musters in der EU
Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
ästhetische Gestaltungen)
Schutz: Nachahmungsschutz, kein Schutz gegen unabhängige
Parallelentwicklungen
- oder -
-> Schutz durch Eintragung in das Register beim Harmonisierungsamt in
Alicante
Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
ästhetische Gestaltungen)
Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsgeschmacks…
-
Deutscher 3D-Markenschutz
-> entweder durch Eintragung der Marke in das Markenregister des
Deutschen Patent- und Markenamtes oder durch Benutzung als
Dienstleistungs- oder Warenkennzeichen im Geschäftsverkehr oder
weitere Arten, die aber in der Praxis keine Rolle spielen (z.B.
notorische Marken)
(Haupt-)Voraussetzung: Markenfähigkeit, Unterscheidungskraft und
Freihaltebedürfnis
Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Markenschutz -
3D-Gemeinschaftsmarke
Ähnlich wie deutscher 3D-Markenschutz, Schutz EU-weit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsmarke -
Internationale 3D-Marke nach PMMA oder MMA
Ähnlich wie deutscher 3D-Markenschutz, Schutz international (je nach
benanntem Land).
http://de.wikipedia.org/wiki/Madrider_Abkommen_%C3%B…
So das waren, glaube ich, alle Möglichkeiten.
Gruß,
Sax