Männchen gebastelt - wie Idee schützen lassen?

Hallo an alle!!
Ich würde gerne mal wissen wie es ist, wenn man z.B. ein Männchen gebastelt hat und man nicht will, dass jemand dieses nachmacht. Wie kann man sich die Idee schützen lassen? Ich dachte erst mit einem Patent, aber dafür muß man wohl eine technische Neuheit erfinden und so ein Patent ist ja wohl wirklich wahnsinnig teuer!
Wäre schön, wenn jemand etwas darüber weis. Danke schon mal

Hallo Jackline,

wenn du ein Männchen gebastelt hast, dann ist dieses Männchen automatisch durch das Urheberrecht geschützt.

Baut jemand anderer also auch so ein Männchen, dann muss der Richter entscheiden, ob dein Männchen als Kunstwerk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, ob dem anderen sein Männchen wirklich eine Kopie deines Männchens ist,und ob dein Männchen so einzigartig ist, dass eine Kopie eine Urheberrechtsverletzung darstellt. (Gegenbeispiel: Weckmänner sind nicht geschützt.)

Gruß!

Horst

Hallo!

Als Geschmacksmuster.

Macht ebenfalls das Patentamt.

Dort gibt es auch Informationen dazu.

Und hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

Grüße

Andreas

Servus,

da ich nicht verstehe, warum eine hypothetische Antwort auf eine hypothetische Frage aufgrund FAQ 1129 gelöscht wird, hier noch mal meine Antwort.

Das „Männchen“ könnte man auf folgende Arten schützen lassen (je nachdem welche Voraussetzungen es erfüllt*):

*Patent und Gebrauchsmuster sollen hier ausgeschlossen werden, da
keine „Technizität“ vorliegt.

  1. Kunstwerk
    -> automatischer Schutz mittels Urheberrecht
    Voraussetzung: „schöpferische Höhe“
    Schutz: Nachahmungsschutz, kein Schutz gegen unabhängige
    Parallelentwicklungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

  2. Deutsches Geschmacksmuster
    -> Schutz durch Eintragung in das Register beim DPMA
    Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
    ästhetische Gestaltungen)
    Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

  3. Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV)
    -> Schutz automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des
    Musters in der EU
    Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
    ästhetische Gestaltungen)
    Schutz: Nachahmungsschutz, kein Schutz gegen unabhängige
    Parallelentwicklungen

  • oder -
    -> Schutz durch Eintragung in das Register beim Harmonisierungsamt in
    Alicante
    Voraussetzung: Musterfähigkeit, Neuheit und Eigenart (z.B. neue
    ästhetische Gestaltungen)
    Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsgeschmacks…
  1. Deutscher 3D-Markenschutz
    -> entweder durch Eintragung der Marke in das Markenregister des
    Deutschen Patent- und Markenamtes oder durch Benutzung als
    Dienstleistungs- oder Warenkennzeichen im Geschäftsverkehr oder
    weitere Arten, die aber in der Praxis keine Rolle spielen (z.B.
    notorische Marken)
    (Haupt-)Voraussetzung: Markenfähigkeit, Unterscheidungskraft und
    Freihaltebedürfnis
    Schutz: Absoluter Schutz auch gegen Parallelentwicklungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Markenschutz

  2. 3D-Gemeinschaftsmarke
    Ähnlich wie deutscher 3D-Markenschutz, Schutz EU-weit.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsmarke

  3. Internationale 3D-Marke nach PMMA oder MMA
    Ähnlich wie deutscher 3D-Markenschutz, Schutz international (je nach
    benanntem Land).
    http://de.wikipedia.org/wiki/Madrider_Abkommen_%C3%B…

So das waren, glaube ich, alle Möglichkeiten.

Gruß,
Sax