Männchen gebastelt - wie kann man die Idee schützen lassen?

Hallo an alle!!
Ich würde gerne mal wissen wie es ist, wenn man z.B. ein Männchen gebastelt hat und man nicht will, dass jemand dieses nachmacht. Wie kann man sich die Idee schützen lassen? Ich dachte erst mit einem Patent, aber dafür muß man wohl eine technische Neuheit erfinden und so ein Patent ist ja wohl wirklich wahnsinnig teuer!
Wäre schön, wenn jemand etwas darüber weis. Danke schon mal

Hallo Jackline98.
Wenn du nur vorhast deine „Erfindung“ in einem Land,z.b. in Österreich, zu verwerten, ist ein Patent nicht kostspielig, unter Umständen bekommst du eine Förderung und es kostet garnichts. Teuer wird´s dann, wenn du dein Produkt weltweit schützen lassen möchtest.
Mein Rat: Auskunft bei einem Patentanwalt einholen.
Grüße,Wolfgang

Schönen Dank für deine Antwort! Werd es probieren.

Hallo Jackline98,
zum Schutz vor Nachahmung einer technischen Lösung steht auch das sogenannte „kleine“ deutsche Patent in Form eines Gebrauchsmusters zur Verfügung. Dieses Schutzrecht ist ähnlich wie eine Patentanmeldung beim Patentamt zu hinterlegen und wird nach Formalprüfung (KEINE Sachprüfung auf Rechtsbeständigkeit, also Neuheit, erfinderischen Schritt, gewerbliche Anwendbarkeit, Klarheit, usw.) eingetragen und veröffentlicht. Schutzdauer nur bis zu zehn Jahre.
Für eine nicht-technische Entwicklung, z.B. eine neue äußere Form eines Erzeugnisses z. B. einem Männchen gibt es den Designschutz mittels Geschmacksmuster oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Voraussetzung Eigenart und Neuheit bei Anmeldung. Hierbei kann auch ein nicht verlängerbarer Kurzschutz per sogenanntem nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Betracht kommen.
Doch VORSICHT! Nachahmung bedeutet hierbei kopieren! Der Nachweis/Beweis der positiven Kenntnis vom geschützten Erzeugnis des Nachahmers ist meist sehr schwierig. Dies ist bei Gebrauchsmuster oder Patent NICHT erforderlich.
Drittens gibt es noch die Möglichkeit der Eintragung des Männchens als Bildmarke oder dreidimensionale Marke. Hierbei wäre nicht nur die Nachahmung verboten sondern auch damit verwechselbare Männchen als Markenverletzung zu beurteilen. Problem: Muss Unterscheidungskraft aufweisen und sich als Herkunftshinweis eignen. Bsp.: die Karosserieform des Ur-911.
Gruß
patmade

hallo,

in diesem fall wird wohl ein gebrauchsmuster oder geschmacksmuster zielführender sein als ein patent.

vor allem ist es auch des günstigere weg: http://land-der-erfinder.de/?p=2473

Am ehesten über Designschutz (Geschmacksmuster) und Urheberrecht. Aber wenn Sie damit kein Geld verdienen, dann sollten Sie es sein lassen. Gewerbliche (!) Schutzrechte kosten eine Menge Geld.

MfG
Carsten Koch