sagt mal, gibt es an Märchen eigentlich Urheberrechte? Ich meine, die Gebrüder Grimm dürften doch schon lange nur noch aus Knochen bestehen oder?
Hintergrund ist der, ich würde ganz gern auf die Seite meines Sohnes (8 Monate) für andere Eltern Märchen zur Verfügung stellen.
Nun, die Texte könnte man sich ja im Web Gottweiß woher besorgen - notfalls über Gutenberg.de. Ich habe da eher an so eine Art Hörspiel gedacht.
Vorlesen quasi und als mp.3 zur Verfügung stellen.
Darf ich das? Ich meine, Märchen sind ja auch quasi Allgemein-bzw. Volksgut?!?!?!
Help!!
Mich juckt’s in den Fingern )
LG Sandra
Das Urheberrecht erlischt in Deutschland nach 70 Jahren und im Ausland meist nach 50 Jahren. Genauer kannst Du dies bei Gero von Wilpert: Sachwörterbuch der Literatur: Stichwort: Urhebberrecht nachlesen.
Viel Spaß beim Märchenlesen,
Werner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Urheberrecht erlischt in Deutschland nach 70 Jahren und im
Ausland meist nach 50 Jahren.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei den Brüdern Grimm ist das klar, aber nicht bei stilistischen Bearbeitungen dieser Märchen. Du müsstest also auf eine Version zurückgreifen, deren Urheber schon seit 70 Jahren nicht mehr lebt.