Märzklausel - Lohnsteuer ?

Hallo,

ein Angestellter hat am Jahresanfang eine hohe Sonderzahlung erhalten. Diese wurde unter Anwendung der „Märzklausel“ versteuert und die Sozialversicherungs-Steuern aufs Vorjahr bezogen (BBG RV). Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die Lohnsteuererklärung fürs Vorjahr? (dass z.B. das Gehalt dem Vorjahr anteilig zugerechnet werden muss?)

Gruß

Servus,

in einigen Ländern werden die Sozialversicherungsabgaben als Steuern bezeichnet, aber in D sind Sozialversicherung und Lohn-/Einkommensteuer zwei verschiedene Syteme, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind.

Die „Märzklausel“ für die Sozialversicherung bezieht sich nur auf die Sozialversicherungsbeiträge, nicht auf Lohn-/Einkommensteuer.

Schöne Grüße

MM