Mäusegift 'Muscitan' - Hund gefressen

??? Dann jagt er aber in einem anderen Gebiet oder? Sonst
vergiftet er sich ja das Viehzeug selbst, dass er so gerne
abknallen möchte. Die Köder sind ja anscheinend nicht so
gesichert, dass wirklich nur Mäuse Zugang hätten…

Der denkt sicher nicht daran, dass auch Hasen, Rehe usw. dadurch Schaden nehmen könnten. Er hat ja betont, dass auf der Packung stünde, es sei ein Bitterstoff enthalten, der verhindert, dass das Gift von anderen Tieren aufgenommen wird…

Was bringt es Dir, diesen Vorfall unter den Tisch zu kehren?

Vielleicht hast du unten nicht weitergelesen, ich habe mich inzwischen dazu entschlossen, das zu melden.
Meine Angst bestand darin, mit meinem Hund dort nicht mehr spazierengheen zu können, wo er sein Revier hat. Ansonsten hat mein Hund halt einen Hasen gejagt und er musste ihn leider erschießen…

Meiner Meinung nach mußt Du sogar die Behörden informieren,
denn Dein Hund ist nicht der Einzige der dort Gassi geht.

Wie auch schon erwähnt, habe ich die Hundebesitzer in dieser Siedlung informiert - man kennt sich ja untereinander.

Wenn es ihm nicht verboten wird, oder er nicht zumindest
darauf hingewiesen wird die Köder ordnungsgemäß auszubringen,
wird er es zu einem späteren Zeitpunkt wieder tun, sei es aus
Unwissenheit oder sonstigen Gründen.

Ja, damit hast du Recht. Daher werde ich mich auch gleich morgen beim AmtsTA erkundigen, leider befürchte ich jedoch, dass da nicht viel zu machen ist… (she. den von mir eingestellten Artikel)

Wenn Du Dich an Deinen Tierarzt wendest, sei nicht erstaunt,
wenn dieser auch einen Jagdschein besitzt…

Keine Sorge, er ist kein Jäger - ich würd niemals zu einem solchen TA gehen, der das Töten von Tieren sein Hobby nennt…

Sandra

Hallo Sandra,

Der denkt sicher nicht daran, dass auch Hasen, Rehe usw.
dadurch Schaden nehmen könnten. Er hat ja betont, dass auf der
Packung stünde, es sei ein Bitterstoff enthalten, der
verhindert, dass das Gift von anderen Tieren aufgenommen
wird…

Das ist aber sehr äh naiv gedacht…

Vielleicht hast du unten nicht weitergelesen, ich habe mich
inzwischen dazu entschlossen, das zu melden.

Eigentlich hatte ich alles gelesen, da muß mir etwas durch die Lappen gegangen sein, sorry…

Meine Angst bestand darin, mit meinem Hund dort nicht mehr
spazierengheen zu können, wo er sein Revier hat. Ansonsten hat
mein Hund halt einen Hasen gejagt und er musste ihn leider
erschießen…

Ich verstehe schon was Du meinst…aber Du könntest andernfalls Deinen Hund auch nicht mehr sicher frei laufen lassen, da Du ja immer damit rechnen müßtest, dass er vergiftete Köder aufnimmt…

Wie auch schon erwähnt, habe ich die Hundebesitzer in dieser
Siedlung informiert - man kennt sich ja untereinander.

Das ist schonmal gut, so hast Du auch die Anderen gewarnt und auf jeden Fall die Anzahl der Mitwisser erhöht *zwinker

Ich habe den Artikel gelesen, da steht aber auch, dass ganz strenge Vorschriften befolgt werden müssen (die gar nicht alle genannt werden)und auch wo der Köder ausgelegt werden darf. Anhand Deiner Schilderungen tippe ich mal darauf, dass es sich um eine unbewachsene Fläche handelt…und damit hätte er sich nicht an die Vorschriften gehalten.

Keine Sorge, er ist kein Jäger - ich würd niemals zu einem
solchen TA gehen, der das Töten von Tieren sein Hobby nennt…

Ich bin diesbezüglich leider schon öfter erschrocken :frowning:

LG
Maja

Der denkt sicher nicht daran, dass auch Hasen, Rehe usw.
dadurch Schaden nehmen könnten. Er hat ja betont, dass auf der
Packung stünde, es sei ein Bitterstoff enthalten, der
verhindert, dass das Gift von anderen Tieren aufgenommen
wird…

Das ist aber sehr äh naiv gedacht…

Jap, das hab ich mir auch gedacht…

Ich verstehe schon was Du meinst…aber Du könntest
andernfalls Deinen Hund auch nicht mehr sicher frei laufen
lassen, da Du ja immer damit rechnen müßtest, dass er
vergiftete Köder aufnimmt…

Eben, deswegen bleibt es sich „wurscht“ - ich werde das auf jeden Fall melden!

Ich habe den Artikel gelesen, da steht aber auch, dass ganz
strenge Vorschriften befolgt werden müssen (die gar nicht alle
genannt werden)und auch wo der Köder ausgelegt werden darf.
Anhand Deiner Schilderungen tippe ich mal darauf, dass es sich
um eine unbewachsene Fläche handelt…und damit hätte er sich
nicht an die Vorschriften gehalten.

Ja, so hatte ich das auch verstanden… aber dieses Gebiet liegt ja in Österreich, also weiß ich überhaupt nicht, wie es hier vom Gesetz her aussieht.
Werd mich aber erkundigen und weiter berichten!

Keine Sorge, er ist kein Jäger - ich würd niemals zu einem
solchen TA gehen, der das Töten von Tieren sein Hobby nennt…

Ich bin diesbezüglich leider schon öfter erschrocken :frowning:

Mein Tierarzt ist 'ne Frau und teilt meine Meinung über Jäger *gg*

http://www.agrarheute.com/index.php?redid=180214

Dennoch würde ich mindestens eine Anfrage an die Behörden stellen. Der Bauer hat das Mittel nicht vorschriftsmäßig ausgebracht ("…darf das Mittel nicht in Häufchen ausgelegt…"), nur so konnte der Hund überhaupt eine größere Menge aufnehmen. Ob die entsprechenden Genehmigungen der erwähnten Behörden vorlagen wäre auch noch zu prüfen.

Gruß, Niels

Hallo Niels!

Hab grad wie wild rumtelefoniert mit div. Behörden, aber anscheinend ist mal wieder niemand zuständig… Den AmtsTA kann ich erst morgen erreichen, hoffe der weiß dann mehr.

So wie ich das Produktblatt verstehe, hat er das Mittel wirklich total falsch angewendet - aber ist Sicherheitsdatenblatt gleich Gesetz?

Ich finde auch im Internet kein entsprechendes Gesetz, weder unter Schädlingsbekämpfung, Biozidverordnungen oder Ähnliches.
Ärgerlich ist das.

Sandra

Überstanden
Ich war gestern bei meiner Haustierärztin, die hat erstmal nur den Kopf geschüttelt über die Aussage des anderen Tierarztes und hat gesagt, es war gut, dass ich auf mein Gefühl gehört habe und nochmal gekommen bin.
Sie verabreichte ihm nochmal ein Vitamin K-Spritze und gab mir noch 2 Ampullen (für 2 Tage) Vit. K zum Eingeben mit.
Sie erklärte es mir so, dass dieses Gift auch eine Depotwirkung habe, also sich erst nach und nach im Körper verbreitet - ist ja Sinn der Sache, damit die Ratten nicht dahinter kommen.
Deshalb reicht eine einmalige Gabe von Vit. K nicht, sondern sollte 3 - 4 Tage hintereinander verabreicht werden.
Wenn er sich bis Sonntag/Montag normal verhält, hat er es überstanden.

Danke für eure Antworten - ich werde euch über die Entwicklung bezüglich des Bauern auf dem Laufenden halten!

LG
Sandra

Hallo,

es sieht wohl im Groben so aus, dass Pflanzenschutzmittel amtlich zugelassen werden müssen. Diese Zulassung beinhaltet auch immer den Anwendungszweck und die korrekte Handhabung. Wird davon abgewichen, bewegt man sich außerhalb dieser Zulassung. Damit ist der Packungshinweis zwar kein Gesetz, es beschreibt aber den zulässigen Einsatz.

Gruß, Niels

Hi Sandra
erstmal… glück im Unglück gehabt.
Aber was ich nicht verstehe… du sitzt im Vetamt, und kommst an den Bauer nicht ran? Sorry wenn ich so blöd als Deutscher frage aber welche Aufgaben hat dann das Vetamt in Österreich wenn nicht solche Fälle auch zu bearbeiten oder an entsprechende Stellen wie Landwirtschaftsamt weiter zu geben??

Hey du sitzt an der Quelle die manche von uns gerne hätten.
Mach so einem Bauern mittels Amt klar daß es so nicht geht.

Viele Grüße nach Österreich

Steffen

Hallo Steffen!

Klar sitz ich an der Quelle, deswegen wollt ich ja auch mit dem AmtsTA reden deswegen - ich wollte aber auch sicherstellen, ob ich ihm nicht von mehreren Seiten kommen kann, z.B. Wasserrecht, Umweltschutz, etc. - weil das Zeugs ja auch nicht in’s Grundwasser gelangen darf.

Habe heute mit dem AmtsTA gesprochen, leider fiel die Antwort wie erwartet aus. Er hat nicht gesetzeswidrig gehandelt - das Vergiften von Mäusen ist gestattet, solange das Gift nicht großflächig ausgestreut wird (wie z. b. Kunstdünger, mit einer Streumaschine).
Dass das Ganze direkt neben einem Weg liegt, ist zwar bedauerlich, aber man kann ihm nichts anhaben, da sich dieser Weg nicht mehr im Ortsgebiet befindet.
Die AnwendungsHINWEISE zu dem speziellen Produkt sind nicht als Vorschrift zu sehen, sondern eher wie ein gut gemeinter Rat. Das Sicherheitsdatenblatt gilt ohnehin nur für die Herstellung und für das dort angestellte Personal - also für große Mengen des Giftes.
Dass sich der Bauer/Jäger sein eigenes Viehzeug vergiftet, das er ja eigentlich schießen möchte, ist zwar „blöd“ - aber machen kann man dagegen nichts.
Das Einzige was man ihm „empfehlen“ kann, ist Köderbehälter aufzustellen, damit wirklich nur die Mäuse dazukommen - doch auch das ist freiwillig und wird voraussichtlich aus Kostengründen kaum durchgeführt werden.

Tja, so ist das.

Sandra

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