Ich war vor einigen Wochen in dem Magic Life Club Bodrum in der Tuerkei. Ich hatte mir den CLub ausgesucht, weil er auf der Magic Life Internetseite als spezialisiert auf Body Building mit „professionellem Equipment“ angepriesen wurde und Magic Life mir dieses auch auf Anfrage per e-mail bestaetigte. Vor Ort stellte sich das professionelle Equipment als ein paar wenige, total veralterte und teils kapuute Geraete heraus. Ich beschwerte mich bei meinem Reiseveranstalter (Thomson), der sich darauf berief, dass ihr Katalog keine derartigen Versprechen macht. Beschwerden beim Club selbst fuehrten auch nicht weit. Ich bin dann auf eigene Kosten nach einer Woche (gebucht hatte ich 2) abgereist. Vergangenen Mittwoch habe ich mich bei Magic Life per e-mail beschwert und bis heute nichts gehoert. Hat jemand nuetzliche Erfahrungen in solchen Faellen? Ich fand auch sonst den CLub ziemlich duerftig fuer 5 Sterne und den Preis.
Hi Nicola,
Du gibst an bei Thompson gebucht zu haben. In England?
In Deutschland kannst Du den Reiseveranstalter dann zur Minderung des Reisepreises verdonnern wenn die Leistung vor Ort nicht der Katalogausschreibung entspricht. Nach Deutschem Reiserecht kann ich Dir folgende Informationen geben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Im TUI Katalog ist unter Spport&Fitness ein Fitnessraum, Taibo (what the F… ist ein Taibo) und Aerobic angegeben. Dazu nennt der Katalog unter der Rubrik „Sport Highlights“: „Neben dem genannten Sportangebot liegen die Schwerpunkte auf Fitnesstraining (Bodybuilding Equipment im Open-Air-Fitnesscenter, Trainer zu bestimmten Zeiten sowie spezielles Fitnessbuffet)“.
Steht dieses Fitnesscenter mit Bodybuilding-Equipment nicht zur Verfügung so ist dies ein Mangel der vor Ort behoben werden muß. Dies kann entweder durch Beschaffung der Geräte oder durch Umbuchung in ein anderes Hotel mit entsprechender Ausstattung passieren. Eventuell könnte ich mir noch vorstellen daß ein Transfer in ein Fitnessstudio in der Nähe mit kostenlosem Eintritt ebenfalls als Behebung des Mangels gelten könnte.
Ist dieser Mangel nicht behoben worden so hast Du, vorausgesetzt es liegt eine schriftliche Bestätigung darüber vor, auf jeden Fall einen Minderungsanspruch. Diesen mußt Du innerhalb von vier Wochen nach Rückkunft in Deinem Reisebüro bzw. bei Deinem Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Außerdem solltest Du die nicht in Anspruch genommene Woche erstattet bekommen, vorausgesetzt Du hast Deine Abreise mit der Reiseleitung abgesprochen.
Inwieweit die Fitnessgeräte dem heutigen Stand entsprechen vermag ich nicht zu sagen. Sicherlich wird ein Gericht die örtlichen Verhältnisse anerkennen und daher nicht unbedingt die deutschen Standards übernehmen aber ein vernünftiges Training sollte schon möglich gewesen sein. Vielleicht hast Du Fotos gemacht die den desolaten Zustand dokumentieren. Schließlich hat ML ja explizit auf diese Trainingsmöglichkeiten hingewiesen - da sollte das schon einigermassen gut sein.
Reklamier jetzt mal und warte was für ein Angebot kommt. Wenns Dir nicht passt kannst Du immer noch zum RA gehen. Die Informationen von Magic Life direkt sind zwar kein Vertragsbestandteil, könnten aber noch zusätzlichen Druck ausüben. Leg auf jeden Fall ne Kopie bei.
Bye und viel Glück
Rolf
Vielen Dank erstmal fuer Deine ausfuehrliche Antwort. Das Problem ist, dass Thomson (ich lebe in London daher dieser Reiseveranstalter) in seiner Broschuere lediglich von einem „gym“ spricht - also keine Erwartungen hinsichtlich Bodybuidings erweckt hat. Ich kann also nur Magic Life direkt wg. falscher Information (website und e-mail Anfrage) angehen. Vor Ort Loseungen hat die THomson Repraesentanz halbherzig versucht aber ohen jeden Erfolg: andere Studios gab es da angeblich nicht und binnen von 2 Wochen neue Geraete heranzuschaffen auch nicht moeglich. Meine Frage ist also inwieweit Magic Life haftbar ist. Es gab uebrigens auch noch ein paar andere Hits: Neuheit fuers Jahr 2001 die Jazzbar. War raeumlich identisch mit der „Weinbar“ (welche lediglich drei Flaschen zur Dekoration aufwies, ansonsten kan der „Wein“ aus dem Schlauch wie in all den anderen Bars auch. Der Jazz kam von CD. EInen Abend bemuehte sich ein Live-Musiker: war so ein abgehalfterter Barpianist, der in seine Heimorgel saeuselte. Unsaeglich!
Uebrigen steht TaiBo fuer Thai Boxen - nicht, dass das im Angebot gewesen waere…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu Nicola,
Thomson wirst Du für die Aussagen von Magic Life nicht verantwortlich machen können. Massgeblich ist, jedenfalls nach deutschem Reiserecht, die Katalogaussage des Veranstalters.
Alle Aussagen von Magic Life sind nebenvertraglich und daher, zumindest für den Reiseveranstalter, nicht bindend.
Du kannst also nur Magic Life anmailen/faxen und auf den Fehler in der Ausschreibung hinweisen. Ob die Dir daraufhin finanziell entgegenkommen ist allerdings fraglich. Gleichzeitig würde ich aber Thomson anschreiben und auf den Mangel hinweisen. Normalerweise sind die Veranstalter schon gewillt, ihre Kunden bei der Stange zu halten.
Faxe oder maile mir mal eine Kopie Deines Schreibens - ich guck mal was unser örtlicher ML-Vertreter dazu sagt.
Bye
Rolf