Magisterprüfung

Hallo,

ich habe einige Frage zur Magisterprüfung.

  1. Laut MagPO muss man die Prüfung bis Ende des 13. Fachsemesters abgelegt haben, da man ansonsten die Prüfung erstmalig nicht bestanden hat. Ich bin im 13. Fachsemester im Hauptfach, aber in meinem beiden Nebenfächern erst im 12. Fachsemester - bedingt durch einen Fachwechsel. Würde ich im Falle einer Nicht-Anmeldung zur Prüfung als Studentin im 13. Fachsemester betrachtet?

  2. Kann man von einer Anmeldung zur Magisterprüfung zurücktreten und welche Konsequenzen hätte das? Was würde passieren, wenn ich nicht antreten würde?

  3. Wenn man die Prüfung nicht besteht, bedeutet dass dann, dass man die Magisterarbeit erneut schreiben muss und behält diese ihre Gültigkeit?

4)Außerdem würde mich noch interessieren, ob irgendwo auf dem Magisterzeugnis auftaucht, dass man die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden hat.

Liebe Grüße!

Hallo,

  1. Laut MagPO muss man die Prüfung bis Ende des 13.
    Fachsemesters abgelegt haben, da man ansonsten die Prüfung
    erstmalig nicht bestanden hat. Ich bin im 13. Fachsemester im
    Hauptfach, aber in meinem beiden Nebenfächern erst im 12.
    Fachsemester - bedingt durch einen Fachwechsel. Würde ich im
    Falle einer Nicht-Anmeldung zur Prüfung als Studentin im 13.
    Fachsemester betrachtet?

Da die Magisterprüfung eine akademische Prüfung ist und keine (zentrale) Staatsprüfung wird die Prüfungsordnung von jeder Universität selbst erstellt (aber ministeriell genehmigt), so dass sich von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Prüfungsformen ergeben können. Daher kann dir hier sicher keiner 100%ig Auskunft geben.
Außerdem denke ich dass auch dieser Fall in der MagPO geregelt ist.
Das könnte zB so lauten: „Dabei gilt nur der jeweils nicht rechtzeitig abgelegte oder nicht mehr rechtzeitig ablegbare Teil als abgelegt und erstmals nicht bestanden.“ (Auszug aus der MagPO der Uni Erlangen)
Umgelegt auf deinen Fall hieße das, im Erstfach durchgefallen, im Zweitfach noch beide Chancen …

Die MagPO der Uni Würzburg sagt: „Beim Studium von zwei Hauptfächern ist dabei jeweils das Hauptfach mit der höheren Fachsemesterzahl maßgebend“. Umgelegt auf deine Nebenfächer hieße das: Egal, das Hauptfach zählt!

Aber mit Sicherheit kann das nur deine MagPO bzw das zuständige Prüfungsamt sagen.

  1. Kann man von einer Anmeldung zur Magisterprüfung
    zurücktreten und welche Konsequenzen hätte das?

Auch das ist mit Sicherheit in der MagPO geregelt! Zu jeder akademischen Prüfung gibt es meines Wissens eine Frist bis zu der man sich abmelden kann!

Was würde passieren, wenn ich nicht antreten würde?

Versäumt man diese Frist, und tritt (selbst verschuldet) nicht zur Prüfung an, so gilt die Prüfung immer als nicht bestanden.

  1. Wenn man die Prüfung nicht besteht, bedeutet dass dann,
    dass man die Magisterarbeit erneut schreiben muss

Sofern sie bestanden ist: Nein

und behält diese ihre Gültigkeit?

Ja

4)Außerdem würde mich noch interessieren, ob irgendwo auf dem
Magisterzeugnis auftaucht, dass man die Prüfung beim ersten
Mal nicht bestanden hat.

Meines Wissens nicht, aber ohne Gewähr.

Grüße

Wawi

OT und nebenbei bemerkt: bei solchen Fragen wundere ich mich immer, wie man überhaupt das Studium bis dahin geschafft hat. Es ist eigentlich eine Schlüsselqualifikation für Akademiker sich selbstständig aus entsprechenden Quellen (also Prüfungsordnung/-amt usw.) Informationen zu holen …

Hallo,

gehe ins zuständige Prüfungsamt. Die kennen die entsprechende PO am besten, wissen, was in Ausnahmefällen zu machen sein kann und können Dir sicher konkrete Hilfe geben.

Aus deinen Fragen lese ich eine gewisse „Panik“ ab? Lass’ dich nicht verunsichern - auch nicht durch abwertende Bemerkungen von Leuten, die nichts über Deine Situation wissen!

Geh’ es ruhig an, informiere Dich und entscheide dann mit Hilfe der Leute, die das Ganze sachlich betrachten können und wissen, wie man (in Deinem Sinne) vorgehen kann.

Gruß - iceage

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