Mahn und Säumnisgebühren nicht zahlen den Betrag an sich aber schon?

Moin Experten,

ich bin dabei eine Nachzahlung für die Krankenkasse zu tätigen, es sind höhe Mahn und Säumniskosten enstanden.

Bin ich wirklich verpflichtet dass zu zahlen? Ich habe meine Beiträge für die Krankenkasse getätigt, aufgrund eines Arbeitunfalls und der sehr geringen Entschädigung, aber verspätet.

Dem ging auch ein Rechtsstreit voraus. Jetzt zahle ich Beträge nach und werde erstmal nur die Beträge „pur“ bezahlen. Falls man da nichts machen kann, bezahle ich das mit dem nächst anfallenden Beitrag.

Vielen Dank schonmal!

Gruß

Mo

Ja. Und die Krankenkasse is verpflichtet, diese zu erheben. Näheres hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/saeumniszuschlaege-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI727274.html

Soon

Ok, danke. Unternehmensberater von Haufe wissen das. aha (:

Super. Damit nimmst Du automatisch an der nächsten Sonderzahlung teil. Sprich: die nächsten Mahngebühren sind vorprogrammiert. Aber das scheint bei Dir ja kein Problem zu sein, hm?

Gab es beim Rechtsstreit denn kein Urteil, das Du mal näher studieren könntest?
Gruß
damals

Natürlich, weil sie die passenden SGB und Paragraphen auf dem Schirm haben. Für dich jetzt nochmal in Schönschrift https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html

Übrigens ist gerade Haufe eine seriöse erste Anlaufstelle für Sozialversicherung, Steuern, Personal, Arbeitsrecht, Mietrecht, Steuerrecht usw. Die Ausführungen haben Hand und Fuß und sind auf jeden Fall aussagekräftiger als gutefrage oder fragmutti oder ca. 1 Mio anderer „Ratgeberseiten“

Soon

9 Like

Noja - wer den Haufe-Verlag nicht kennt und für eine Art Unternehmensberatung hält, wird auch glauben, der von Julius und Ferdinand Springer aufgezogene Verlag hätte was mit der Bildzeitung zu tun.

Jedem, wie er mag.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Lass es mich mal ganz vorsichtig formulieren: Kennst Du Dieter Nuhr?

Du kannst natürlich auch versuchen, die Autoren (!) des Haufe-Verlags(!) sachlich zu korrigieren …

Gruß
Guido

1 Like

Nur mal so:
Wenn du selbst nach einem Rechtsstreit nicht die gesamte Summe fristgerecht zahlst, wird mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit eine nette Person des Zolls bei Dir aufschlagen und dafür sorgen, dass Du zahlst.
Alternativ wendet diese Person sich auch direkt an Dein kontoführendes Institut …

Gruß
Guido

Die Gebühren von den Vollstreckungsbeamten sind übrigens nicht zu verachten. Da kommen ganz schnell dreistellige Beträge zusammen, die natürlich noch zusätzlich zu zahlen sind.
Ich gehe aber davon aus, dass wir sowieso die falschen Antworten gegeben haben und der UP jetzt einen Grund hat, auf die da oben zu schimpfen.

Soon

2 Like