Mahnbescheid

Wenn ein Gerichtliches Mahnbescheid an den Alten Geschäftadresse gesendet wird. Gilt die Übergabe an den Nachfolger
wirklich als ordnungsgemäße Zustellung?

Wenn ein Gerichtliches Mahnbescheid an den Alten
Geschäftadresse gesendet wird. Gilt die Übergabe an den
Nachfolger
wirklich als ordnungsgemäße Zustellung?

Das kommt auf die Gesellschaftsform, den Anspruchsgegner etc. an.

Ciao, Wotan