Mahnbescheid

Hallo zusammen,

mal angenommen zwei Parteien wohnen an unterschiedlichen Orten.
Der Mieter in der Stadt x, im Bundesland x1
und die Vermieter in der Stadt y, im Bundesland y1.
Wenn man dem Mieter nun über das Amtsgericht einen Mahnbescheid
zukommen lassen will, welches Amtgericht wäre dann zuständig?

Besten Gruß
zebrah

Hallo

derjenige, der den Mahnbescheid beantragt macht das auf das Amtsgericht in seiner Stadt.

Gruß

Hallo,

Inzwischen müsste es in fast allen Bundesländern Zentrale Mahngerichte geben. Das bedeutet, dass die Zuständigkeiten nicht mehr bei dem Amtsgericht am Wohnsitz des Gläubigers liegen, sondern bei dem für diesen Amtsgerichtsbezrk entsprechend zuständigen Mahngericht.

In Niedersachsen wäre das beispielsweise das Zentrale Mahngericht Uelzen. Erkundige dich einfach bei deinem Amtsgericht, ob die das noch machen oder ob die Zuständigkeit schon abgegeben wurde. Wie gesagt, in den meisten Bundesländern ist das bereits geschehen. Oder schau hier mal nach:

http://www.adf-inkasso.de/gerichte/zentrale_mahngeri…

Gruß
Mareike

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Huhu!

Der Mieter in der Stadt x, im Bundesland x1
und die Vermieter in der Stadt y, im Bundesland y1.
Wenn man dem Mieter nun über das Amtsgericht einen
Mahnbescheid
zukommen lassen will, welches Amtgericht wäre dann zuständig?

Man gebe bei http://www.gerichte.org bei „Ort“ „y“ ein (Wohn-/Firmensitz des Gläubigers) und schaue, was passiert!