Hallo,
man stelle sich mal folgende fiktive Situation vor:
Ein Unternehmer schreibt einer Privatperson über einen Werkvertrag Mitte Februar eine Rechnung.
Als Zahlungsziel gibt der Unternehmer 8 Tage nach Rechnungseingang an, wohlwissend, dass das nicht konkret genug ist.
Nach insgesamt 30 Tagen wird der Kunde angemahnt, nun mit Zahlungsziel 8 Tage, genau als Datum angegeben.
Frage:
ist der Rechnungsempfänger nach diesen acht tagen in Verzug?
Kann der Unternehmer nun einen RA einschalten, einen Mahnbescheid erwirken, dessen Kosten der Schuldner zu tragen hat?
Danke
Michael