Mahnbescheid

Hallo,

man stelle sich mal folgende fiktive Situation vor:

Ein Unternehmer schreibt einer Privatperson über einen Werkvertrag Mitte Februar eine Rechnung.
Als Zahlungsziel gibt der Unternehmer 8 Tage nach Rechnungseingang an, wohlwissend, dass das nicht konkret genug ist.

Nach insgesamt 30 Tagen wird der Kunde angemahnt, nun mit Zahlungsziel 8 Tage, genau als Datum angegeben.

Frage:
ist der Rechnungsempfänger nach diesen acht tagen in Verzug?
Kann der Unternehmer nun einen RA einschalten, einen Mahnbescheid erwirken, dessen Kosten der Schuldner zu tragen hat?

Danke

Michael

Hallo!

Frage:
ist der Rechnungsempfänger nach diesen acht tagen in Verzug?

Antwort: ja!

Kann der Unternehmer nun einen RA einschalten, einen
Mahnbescheid erwirken, dessen Kosten der Schuldner zu tragen
hat?

Ja und ja.

Vielen Dank! owt
.

Moin,

Ein Unternehmer schreibt einer Privatperson über einen
Werkvertrag Mitte Februar eine Rechnung.

Nur als kleiner Nebengedanke: bei einem Werkvertrag ist die Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung die erfolgte Abnahme durch den Auftraggeber. Ist das (natürlich fiktiv) gegeben?

Gruß
Stefan