wenn jemand einen mahnbescheid erhält, kann er zahlen oder widerspruch gegen den besheid einlegen.
gibt es irgendwo eine irdische instanz, die irgendwie prüft, ob der widerspruch … sinn macht? oder könnte der schuldner widersprechen, weil ihm das papier zu rosa ist oder weil einst eine zahlungsfrist unter der rechnung stand?
Denn es wird ja auch nicht geprüft, ob der mit dem Mahnbescheid geltend machte Anspruch begründet ist.
Dies erfolgt erst im nächsten Schritt, wenn in das streitige Verfahren übergegangen wird. Hier muss der Antrag begründet werden. Jetzt muss auch der Gegner substantiiert seine Verteidigung vorbringen.
Nun schalten sich auch die erste irdische Instanz ein.
Gruss
Akkon
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gibt es irgendwo eine irdische instanz, die irgendwie prüft,
ob der widerspruch … sinn macht?
Äh … ja klar gibt es die … welche das ist, steht sogar im Mahnbescheid drin, nämlich das Gericht, an welches das Verfahren auf Antrag abgegeben wird.
oder könnte der schuldner
widersprechen, weil ihm das papier zu rosa ist
Rosa Papier?
oder weil einst
eine zahlungsfrist unter der rechnung stand?
Na das wäre doch ein sinnvoller Grund.
Grundsätzlich muss der Widerspruch überhaupt keine Begründung enthalten. Der Schuldner kann auch einfach nur Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen oder um den Gläubiger zu ärgern.
gibt es irgendwo eine irdische instanz, die irgendwie prüft,
ob der widerspruch … sinn macht?
Äh … ja klar gibt es die … welche das ist, steht sogar im
Mahnbescheid drin, nämlich das Gericht, an welches das
Verfahren auf Antrag abgegeben wird.
ja sicher, aber ich meine, bevor das ganze in die monatelang dauernde zeitschleife geht.
Na das wäre doch ein sinnvoller Grund.
??
Grundsätzlich muss der Widerspruch überhaupt keine Begründung
enthalten. Der Schuldner kann auch einfach nur Widerspruch
einlegen, um Zeit zu gewinnen oder um den Gläubiger zu ärgern.
das wollte ich wissen, d.h. eigentlich wäre mir lieber gewesen, du hättest das nicht bestätigt.
nachdem die firma, weil sie 20 von diesen kunden hat, selbige
leider nicht überlebt hat.
Das ist aber ja kein Problem des Instituts „Mahnbescheid“, sondern der schlechten Zahlungsmoral. Außerdem ist der Mahnbescheid eben nicht immer erste Wahl, es gibt ja auch noch die Klage, und die kann man sofort erheben - ohne vorher einen Mahnbescheid zu beantragen.