Mahnbescheid

Hallo!

Angenommen jemand setzt dem Schuldner schriftlich eine Frist bis zum 20.03.2008 zur Begleichung einer Forderung (es handelt sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen). Einige Mahnungen gingen bereits voraus.

Bis zum 20.03.2008 erfolgte nun wieder keine Zahlung, weshalb der Rechtsanwalt des Gläubigers am Abend des 20.03. mit der Erwirkung eines Mahnbescheids beauftragt wurde.

Nun erscheint der Schuldner am 21.03. persönlich beim Gläubiger und wirft einen auf den 20.03. datierten Verrechnungsscheck in den Briefkasten. Leider ist dieser nicht korrekt ausgefüllt, da im Feld „zu zahlen an“ der Name des Schuldners steht. Folglich bekommt der Gläubiger mit diesem Scheck wieder kein Geld!

Was kann man dem Gläubiger raten zu tun? Scheck zurückschicken und den Mahnbescheid einfach weiterlaufen lassen?

Vielen Dank für eine Info!

Viele Grüße
Florian

Hallo,
in diesen Fall gibt es eigentlich nur eine Reaktion:

Scheck von Bank als … Bestätigen lassen und Strafantrag stellen.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Mit … ist das Wort „ungültig“ gemeint, oder? Das verstehe ich ja noch, aber weswegen einen Strafantrag?

Herzliche Grüße
Florian

Scheck von Bank als … Bestätigen lassen und Strafantrag
stellen.

Hi,

wenn es ein normaler Verrechnungsscheck ist, der ansonsten korrekt ausgefüllt und unterschrieben ist, kann im Zahlungsempfänger-Feld auch „Micky-Maus“ stehen. Es steht am Ende der Zeile „oder Überbringer“, jede Bank nimmt den Scheck zur Gutschrift entgegen und es gibt keine Probleme, jedenfalls solange das Ding gedeckt ist. Aus diesem Grund würde ich nach Gutschrift des Schecks den MB noch nicht zurücknehmen, denn der Scheck kann noch platzen. Erst etwa 5 Tage nach Gutschrift kann nichts mehr passieren.

Gruss Hans-Jürgen
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