Mahnbescheid

Hallo,

jemand hat von einem Anwalt post bekommen, dass er bestimmte mitgliedsbeiträge wegen nicht erfolgter kündigung nachzahlen soll. nun wurde dem anwalt per post mitgeteilt, dass die kündigung erfolgte. Keine weitere reaktion vom anwalt sondern Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Dort wird gemeint, dass Stellung genommen werden soll.

Können weitere Kosten aufgrund einer stellungsnahme entstehen?
Wozu ist die Stellungsnahme sinnvoll?

Vielen Dank,

Thomas

Moin,
wenn ‚Jemand‘ nicht reagiert, besteht im Großen und Ganzen zu einem späteren Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr sich gegen die Ansprüche zur Wehr zu setzen, da der Gläubiger einen Schuldtitel beantragen kann.
Wenn ‚Jemand‘ reagiert muss der Gläubiger Klage erheben. Da in dem geschilderten Fall schon ein Anwalt im Spiel ist, wird dieser dies
vermutlich auch tun. Dadurch können erhebliche Kosten (Gericht,
Anwalt des Gläubiger) entstehen, wenn in einem Prozess keine Beweise vorgelegt werden können. Bei einem Vergleich bleibt ‚Jemand‘ möglicherweise zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.

vnA

vnA

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Auch Hallo!

jemand hat von einem Anwalt post bekommen, dass er bestimmte
mitgliedsbeiträge wegen nicht erfolgter kündigung nachzahlen
soll. nun wurde dem anwalt per post mitgeteilt, dass die
kündigung erfolgte. Keine weitere reaktion vom anwalt sondern
Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Dort wird gemeint, dass Stellung genommen werden soll.

Dem Mahnbescheid kann man ganz oder teilweise wiedersprechen. Das geht durch einfaches ankreuzen! Dazu benötigt man auch noch nicht einen Anwalt. Man sollte sich nur sicher sein, dass Die Forderung auch wirklich zu Unrecht besteht. In einem Mahnbescheid wird m.E. nach noch nicht nach Gründen gefragt. Hat man dem Mahnbescheid wiedersprochen, teilt das zuständige Amtsgericht dieses der Gegenpartei mit und die können (müssen aber nicht!) Klage erheben.

Können weitere Kosten aufgrund einer stellungsnahme entstehen?
Wozu ist die Stellungsnahme sinnvoll?

Vorgerichtliche Kosten (Anwalt etc.) muss man selber tragen. Darum sollte man , wenn man sich sicher ist, dem Mahnbescheid selber wiedersprechen. Eine Stellungnahme halte ich zu diesem Zeitpunkt für unnötig. Sollte es zu einer Klage kommen, hat man vor Gericht imer noch genug Gelegenheit dazu.

Vielen Dank,

Thomas

Gruß, Andreas

Huhu!

Vorgerichtliche Kosten (Anwalt etc.) muss man selber tragen.

Nehmen wir mal an, es wäre so (idR isses ja auch so), dann ist aber mit Zustellung des Mahnbescheides die Zeit des „Vorgerichtlichen“ unwiederbringlich vorbei. Selbstverständlich muss jemand, der unberechtigt ein Mahnverfahren einleitet, auch die Anwaltskosten der Gegenseite ersetzen!

Hallo,

jemand hat von einem Anwalt post bekommen, dass er bestimmte
mitgliedsbeiträge wegen nicht erfolgter kündigung nachzahlen
soll. nun wurde dem anwalt per post mitgeteilt, dass die
kündigung erfolgte. Keine weitere reaktion vom anwalt sondern
Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Einem Mahnbescheid kann man durch ein Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen. Das Gericht prüft nie, ob der Bescheid gerechtfertig ist!

Alles nähere erfährt man im Wiki des Antispam e.V.: http://www.antispam.de/wiki/Mahnbescheid