Mahnbescheid

hallo!

wie kann ich jemandem einen mahnbescheid zukommen lassen wenn derjenige umgezogen ist und ich die neue adresse nicht von ihm habe?
hab nur die alte adresse und die von seinem bewährungshelfer!
welches amtsgericht ist da überhaupt für zuständig?
ich wohne in köln und der dem der bescheid zugehen soll jetzt in berlin.das ist das einzige was ich weiss!
helft mir bitte!!!

Allo Edith,

die aktuelle Anschrift Deines Schuldners solltest Du unbedingt ermitteln. Ohne Kenntnis des Wohnsitzes kein Mahnbescheid und ohne Mahnbescheid kein Vollstreckungsbescheid. Versuche es über den Bewährungshelfer oder über das Einwohnermeldeamt. Falls Dir der letzte Wohnsitz des Schuldners bekannt ist, versuche Dein Glück bei der dortigen Meldebehörde.

Den Mahnbescheid erwirkst Du beim Amtsgericht Deines Wohnsitzes.

Gruß
Wolfgang

hallo wolfgang,erstmal danke schön für die auskunft!
hab aber nun noch eine frage:dürfen die mir denn die neue anschrieft mitteilen?
bewährungshelfer und meldebehörde?

gruss edith

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hab aber nun noch eine frage:dürfen die mir denn die neue
anschrieft mitteilen?
bewährungshelfer und meldebehörde?

Hallo Edith,
wie weit die Auskunftsbereitschaft der Meldebehörden geht, sofern Du ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machst, können Dir vielleicht Sachkundige im Brett Ämter und Behörden sagen. Ansonsten würde ich das einfach ausprobieren.
Der Bewährungshelfer sollte aber ein Interesse daran haben, daß sich die Angelegenheiten seines Schützlings auf dem Weg der Regelung befinden. Dazu gehört auch, daß Forderungen entweder abgewehrt oder in bezahlbaren Raten beglichen werden.

Gruß
Wolfgang

PS: In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß der Einzug von Forderungen nur möglichst leidenschaftslos und mit Vernunft Aussicht auf Erfolg verspricht. Wenn Du dem Schuldner keine Luft zum Leben läßt, wird er sich der Zahlung entziehen. Die Regelung der Schuld muß für ihn das kleinere Übel sein. Unabhängig von der Berechtigung Deiner Forderung habe ich den Eindruck, daß hier Persönliches eine Rolle spielt. Wenn meine dunkle Ahnung zutrifft, führt das zu keinem guten Ende.

Hallo,

meines Wissens nach gibt es in solchen Fällen noch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung.
Danach wird ein Mahnbescheid über einige Zeit bei der Stadt oder Gericht am „schwarzen Brett“ ausgehangen und gilt dann als zugestellt.
Dann hast du zumindestens die Möglichkeit dir einen Titel auf das geforderte zu erheben, der nicht so schnell verfällt.
Irgendwann taucht der Gesuchte ja auch mal wieder auf.

meines Wissens nach gibt es in solchen Fällen noch die
Möglichkeit der öffentlichen Zustellung.
Danach wird ein Mahnbescheid über einige Zeit bei der Stadt
oder Gericht am „schwarzen Brett“ ausgehangen und gilt dann
als zugestellt.

Dazu sagt ZPO § 688:

(1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein
Mahnbescheid zu erlassen.

(2) Das Mahnverfahren findet nicht statt:

  1. für Ansprüche des Kreditgebers, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei
    Vertragsabschluß geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich zwölf vom Hundert übersteigt;

  2. wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erfolgten Gegenleistung abhängig ist;

  3. wenn die Zustellung des Mahnbescheids durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen müßte.

Die öffentliche Zustellung funktioniert also nicht. Das wäre auch ein starkes Stück, denn das Formular eines Mahnbescheids kann sich jeder Hansel im Papierwarenladen kaufen, ausfüllen und gegen Entrichtung einer Gebühr veranlaßt das Gericht die Zustellung - ohne allerdings die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Gruß
Wolfgang

dazu gelernt
O.K. überredet, deswegen schrieb ich ja auch „meines Wissens“.
Wieder was dazugelernt.Danke
Gruss Alex