Hallo zusammen,
kurze Frage:
jemand beantragt einen Mahnbescheid, dieser wird zugestellt, der schuldner bezahlt daraufhin die Summe komplett inkl. Gebühren in Bar.
Ist es richtig, dass wenn keine weitere reaktion von Schuldner oder Gläuber kommt, dass Mahngericht die Sache nicht mehr weiter verfolgt?
Gruß
Michael