Mahnbescheid

Hallo zusammen,

kurze Frage:

jemand beantragt einen Mahnbescheid, dieser wird zugestellt, der schuldner bezahlt daraufhin die Summe komplett inkl. Gebühren in Bar.

Ist es richtig, dass wenn keine weitere reaktion von Schuldner oder Gläuber kommt, dass Mahngericht die Sache nicht mehr weiter verfolgt?

Gruß

Michael

Guten Morgen!

Das ist richtig.

ja das ist richtig so, das Mahngericht verfolgt die Sache nur, wenn nicht gezahlt wird und entweder Widerspruch gegen den MB oder Einspruch gegen den VB beantragt wird. Dann geht das Verfahren natürlich ins stretige Verfahren über. Aber so ist das ok…

Danke euch beiden! owt