ich würde gerne wissen, wie lange die Verjährungsfrist zum Erstellen eines Mahnbescheides ist und in welchem § dies nachzulesen ist. Darüber hinaus würden mich die etwaigen Kosten bei einer Forderung iHv 200 € interessieren … und macht so ein Verfahren bei nur 200 € eigentlich überhaupt Sinn?
Die Kosten entstehen natürlich erst dann, wenn Du den Antrag auch abschickst.
Ob sich das Ganze lohnt, hängt auch von verschiedenen Faktoren ab: Hat Dein Schuldner Geld oder besteht wenigstens Aussicht, daß er in den nächsten 30 Jahren mal zu Geld kommen wird?
Kannst Du das Schuldverhälnis in einem eventuellen Gerichtsverfahren auch hieb- und stichfest beweisen?
Ansonsten ist es oft besser, sich wegen solch eines Betrages keine grauen Haare wachsen zu lassen, und die Sache in der Schublade „Erfahrungen“ abzulegen.
Gruß Ebi
(der sich mit unbezahlten, aber immerhin noch jahrelang gültigen Vollstreckungstiteln sein Büro tapezieren könnte)
ich würde gerne wissen, wie lange die Verjährungsfrist zum
Erstellen eines Mahnbescheides ist und in welchem § dies
nachzulesen ist.
Regelmäßig verjähren Forderungen nach drei Jahren, §§ 194ff BGB.
Darüber hinaus würden mich die etwaigen
Kosten bei einer Forderung iHv 200 € interessieren
Wenn es beim Mahnverfahren bleibt, d. h. kein Widerspruch eingelegt wird, fallen Gerichtskosten in Höhe von EUR 23,- und - empfehlenswerte - Anwaltskosten in Höhe von EUR 35,70 bzw. EUR 53,55 an.
… und
macht so ein Verfahren bei nur 200 € eigentlich überhaupt
Sinn?
Kommt darauf an, wie reich man selbst ist und wie arm die Gegenseite. Für mich sind EUR 200,- eine ganze Menge Geld, auf die ich keinesfalls verzichten möchte, wenn ich Anspruch darauf habe.