wird ein gerichtlicher Mahnbescheid auch an einem Innsassen einer Justizvollzugsanstalt zugestellt. Herr Gläubiger hat gesagt, dass dieser mit der Bemerkung „unbekannt verzogen“ zurück kam obwohl Herr Gläubiger die richtige Adresse des Heims angegeben hatte.
ein Mahnbescheid wird an die Adresse zugestellt, welche im Antrag des MB steht; wenn der Schuldner verzogen ist, geht der MB an den Antragsteller mit dem Vermerk der neuen Adresse zurück; der MB wird nicht automatisch an die neue Adresse weiter geleitet sondern muss vom Gläubiger erneut zugestellt werden.
Falls zwischenzeitlich unbekannt verzogen, muss der Gläubiger die neue Adresse selber ermitteln (Einwohnermeldeamt).