Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine frage zu dem thema mahnbescheid - ich habe einen mahnbescheid erhalten und widerspruch bzw. einspruch eingelegt da er meiner meinung nach nicht berechtigt ist. dies ist nun vor ueber einem jahr geschehen. bis heute habe ich nichts mehr von dieser sache gehoert. kommt es nun automatisch zu einem gerichtsverfahren oder muss der glaeubiger dieses verfahren einleiten und wenn ja mit welcher frist?
vielen dank
beste gruesse
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine frage zu dem thema mahnbescheid - ich habe einen
mahnbescheid erhalten und widerspruch bzw. einspruch eingelegt
da er meiner meinung nach nicht berechtigt ist. dies ist nun
vor ueber einem jahr geschehen. bis heute habe ich nichts mehr
von dieser sache gehoert. kommt es nun automatisch zu einem
gerichtsverfahren oder muss der glaeubiger dieses verfahren
einleiten und wenn ja mit welcher frist?
vielen dank
Wird dem Mahnbescheid widersprochen, so wird das dem Gläubiger vom Gericht mitgeteilt.Das ist alles.Wenn der Gläubiger keinen Vollstreckungsbescheid beantragt,dann ist das erst mal für das Gericht erledigt.
Die Frist zwischen MB und VB ist glaube ich 2 oder 3 Monate.Wird dem Mahnbescheid widersprochen, dann muss der GL Klagen der Weg zum VB ist dann versperrt.
Hier sind jetzt die Verjährungsfristen zu beachten.
http://schuldenfrust.de/Verj.fristen%20neu.pdf
beste gruesse