Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
kurze Situationbeschreibung: Lieferung bestellt und erhalten, aber wegen Zahlungsschwierigkeiten erstmal nur einen Teil bezahlt.
Anteil wurde kurz vor Zustellung Mahnbescheid bezahlt. 1-2 Tage vorher.
Teilwiderspruch eingelegt, da Anteil ja vorher überwiesen wurde.
Hauptforderung mit Pfändung und GV ist zwischenzeitlich bezahlt.
Nun fordert Anwalt weitere Kosten, da ich seinerzeit zu Unrecht Widersprochen habe da der bezahlte Anteil erst „nach Erlass“ des Mahnbescheides bezahlt worden wäre.
Meine Frage: was gilt, der Erlass des MB oder die postalische Zustellung?(Datum)
Anwalt droht mit Geltendmachung des streitigen Verfahrens mit dem Antrag: Die Hauptsache nach Zahlung des Beklagten hinsichtlich bezahltem Anteil für erledigt zu erklären und mir die diesbezüglichen Kosten und Zinsen aufzuerlegen.
Was ist richtig, was kann muß ich tun um dem entgegenzuwirken, da ich keine Bock habe diesem Rindvieh noch mehr Geld hinterher zu werfen. (Ich halte dieses Verhalten für reine Schikane)
Danke für die Mühe im voraus.
Loosy