Mahnbescheid

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hoffe, dass ich jetzt die richtigen Experten anschreibe.

Mein Sohn (20) hat vor ca. 2 Jahren für seine Exfreundin ein Vertrag bei Arcor unterschrieben. Die Exfreundin wohnt in Bonn und mein Sohn hat bis letztes Jahr (Ende November) bei mir gewohnt und war aus dem Grund auch bei mir gemeldet. Seit Mai 2009 hat er nun eine eigene Wohnung.In der Zwischenzeit war er bei meinem Exmann gemeldet und hat auch da gewohnt. Er ist in der Ausbildung und hat ein monatliches Einkommen von netto 450€ + Kindergeld. Gestern bekam er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Höhe von 1350€ von seiner Bank zugestellt. Er hat weder eine Mahnung noch einen Mahnbescheid erhalten. Ich gehe davon aus, dass die Exfreundin eventuell die Post erhalten hat und diese nicht an meinen Sohn weitergeleitet hat.

Nun meine Frage, da er bei Arcor unterschrieben hat, wird er wahrscheinlich auch für den Vertrag gerade stehen müssen. Da aber werder eine Mahnung und Mahnbescheid bei mir, bei meinem Sohn und auch bei meinem Exmann, für meinen Sohn eingegangen ist, gibt es sicherlich einen Weg diese Pfändung rückgängig zu machen. Was sagt ihr als Experten, wie man da am besten Vorgeht. An den Vertrag kommen wir nicht ran, weil die Exfreundin behauptet alle Unterlagen nicht mehr zu haben. Ich bin da ein wenig ratlos und will eigentlich auch vermeiden, dass mein Sohn durch seine dumme Leichtsinnigkeit einen schlechten Start in die Zukunft bekommt. Ich danke im vorraus für eure Hilfe.

Diana

Wer die Telfonnummer hat, der kann auch an die Daten kommen wenn man mit denen spricht.

Die Pfändung wegen Irrtum rückgängig machen funktioniert nicht.Aber mal mit der Bank sprechen wo das denn herkommt und sich dann mit denen in Verbindung setzen.
Nicht gleich alle akzeptieren .Ziel muss immer ein Vergleich sein.

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Hallo Diana,
Ihr solltet auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Den Mahnbescheid kann man beim zuständigen Amtsgericht einfordern. Für die Zahlungen kann man in der Regel auch Ratenzahlungen vereinbaren.
Aber zuerst bitte zu einem Rechtsanwalt. Dieser kann dann auch Akteneinsicht beantragen.
Hoffentlich konnte ich helfen, da mein Gebiet eher das Erstellen eines Mahnbescheides ist.
Gruß
Monika