Mahnbescheid

Liebe/-r Experte/-in,

da unser Mieter es mal wieder „sehr genau“ mit seiner Mietzahlung nimmt möchte ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erlassen.
Hierbei handelt es sich um die Zahlung für Juli!
Nun ist natürlich die normale Mahnung für August auch schon raus, die Zweite bald fällig.

Die Frage ist nun:
Wenn ich jetzt den Mahnbescheid für Juli verschicke, wie verfahre ich dann für August…
Muss ich dann in den Mahnbescheid beide Forderungen eintragen (Juli und August)?
Oder reicht die einmalige Beantragung für Juli?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Claudia

Hallo,
Du kannst Miete für Juli und August geltend machen,waren ja beide wohl zum 1. des Monats fällig.
Gruss, taubertaltante

Liebe/-r Experte/-in,

da unser Mieter es mal wieder „sehr genau“ mit seiner
Mietzahlung nimmt möchte ich einen Antrag auf Erlass eines
Mahnbescheides erlassen.
Hierbei handelt es sich um die Zahlung für Juli!
Nun ist natürlich die normale Mahnung für August auch schon
raus, die Zweite bald fällig.

Die Frage ist nun:
Wenn ich jetzt den Mahnbescheid für Juli verschicke, wie
verfahre ich dann für August…
Muss ich dann in den Mahnbescheid beide Forderungen eintragen
(Juli und August)?
Oder reicht die einmalige Beantragung für Juli?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Claudia

Hallo,
leider habe ich diese Anfrage erst jetzt bekommen. Solche Fragen kann Dir auch das AG Hagen beantworten.
Lieber Gruß
Monika