Liebe/-r Experte/-in,
ich erhielt diese Woche einen Mahnbescheid einer Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin. In diesem wurde mir ein angeblich seit dem 23.01.2006 offenstehender Rechnungsbetrag der Firma mr. nexnet GmbH in Rechnung gestellt.
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen
Hauptforderung: 1,19 (!)
Zinsen: 0,32
Mahnkosten Mandant: 1,20
Rechtsanwaltsgebühr: 25,00 (!!!)
Auslagenpauschale: 5,00
Gesamtforderung: 32,71 Euro
Ich habe niemals bis zu diesem Zeitpunkt ein Schreiben oder eine Mahnung von dieser nexnet GmbH erhalten. auch war ich dort nie Kunde - war zu diesem Zeipunkt bei der Telekom.
Dem schreiben liegt ein „Nachweis“ bei, in welchem Rechnungsdatum (Januar 09, Rechnungsnummer und Bezeichnung - 11 88 0 Auskunft - angegeben sind)
Was mich erbost, sind die Rechtsanwaltsgebühren, die man sich hätte sparen können, wenn man mich innerhalb der letzten 3 Jahre auf normalem Mahnverfahrenswege auf die Forderung aufmerksam gemacht hätte.
Meine Frage: kann ich die Forderung abzüglich der Anwaltsgebühren zahlen? Oder soll ich die Forderung zurückweisen und auf Zusendung einer Kopie der Original-Rechnung bestehen? Der Nachweis, der dem Schreiben beigefügt ist, ist keine Rechnungskopie, sondern lediglich eine handgeschriebene Wordtabelle mit den entsprechend eingetragenen Daten.
Wie soll ich vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
U. Rotter