Mahnbescheid

Liebe/-r Experte/-in,

ich erhielt diese Woche einen Mahnbescheid einer Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin. In diesem wurde mir ein angeblich seit dem 23.01.2006 offenstehender Rechnungsbetrag der Firma mr. nexnet GmbH in Rechnung gestellt.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen

Hauptforderung: 1,19 (!)
Zinsen: 0,32
Mahnkosten Mandant: 1,20
Rechtsanwaltsgebühr: 25,00 (!!!)
Auslagenpauschale: 5,00
Gesamtforderung: 32,71 Euro

Ich habe niemals bis zu diesem Zeitpunkt ein Schreiben oder eine Mahnung von dieser nexnet GmbH erhalten. auch war ich dort nie Kunde - war zu diesem Zeipunkt bei der Telekom.
Dem schreiben liegt ein „Nachweis“ bei, in welchem Rechnungsdatum (Januar 09, Rechnungsnummer und Bezeichnung - 11 88 0 Auskunft - angegeben sind)

Was mich erbost, sind die Rechtsanwaltsgebühren, die man sich hätte sparen können, wenn man mich innerhalb der letzten 3 Jahre auf normalem Mahnverfahrenswege auf die Forderung aufmerksam gemacht hätte.

Meine Frage: kann ich die Forderung abzüglich der Anwaltsgebühren zahlen? Oder soll ich die Forderung zurückweisen und auf Zusendung einer Kopie der Original-Rechnung bestehen? Der Nachweis, der dem Schreiben beigefügt ist, ist keine Rechnungskopie, sondern lediglich eine handgeschriebene Wordtabelle mit den entsprechend eingetragenen Daten.

Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank im Voraus

Viele Grüße

U. Rotter

Ziemlich Blöd! aber Servicedienstleister werden auf der Telekom Rechnung nicht abgerechnet hierzu erhälst du immer seperat eine Rechnung oder Aufforderung. Hast du diese nicht erhalten fordere Sie beim Betreiber mit zustellernachweis an.

Erhälst du nichts kann der Servicedienstleister nicht nachweisen das er dir eine Rechnung gestellt hat. Ohne Rechtzeitige Rechnungsstellung sind Mahnkosten aufgrund verzug hinfällig.

Der Rechtsanwalt ist nur noch für die Eintreibung und Mahnung zuständig und damit verdient er sein Geld.
Versuche mit dem Servicedienstleister zu schreiben.

Fakt ist das du den Service genutzt hast und diesen bezahlen mußt!

Mache evtl. eine Stundung beim Mahnanwalt das verschaft dir kurzfristig Zeit.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Zahlung zurück weisen und Belege anfordern

Nicht einschüchtern lassen und von einem Anwalt schon mal gar nicht

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]