Hallo,
Angenommen ich habe einen säumigen Zahler und dieser ist auch noch umgezogen.
Ich kann seinen neuen Wohnort nicht ermitteln, habe ich trotzdem die möglichkeit ihm die Rechnung zuzustellen.
Wenn ich einen Gerichtlichen Mahnbescheid beantrage weiß aber den wohnort des säumigen Kunden nicht habe ich dann die möglichkeit ihm den Mahnbescheid zuzustellen.
Hat man die Möglichkeit den Wohnort eines säumigen Zahlers herauszufinden.
Danke und Gruß Fritz d9e
Hallo,
ohne Anschrift geht gar nichts, jedenfalls nicht für den Laien.
Also schreiben Sie an die Stadt - Einwohnermeldeamt - versichern Sie dass Sie eine Forderung haben -evtl. Rechnungsabschrift mit überreichen - und bitten um Angabe der neuen Anschrift.
Wenn da noch keine Ummeldung vorliegt, müssen Sie warten, bis das der Fall ist.
Es gibt öffentliche Zustellungen von Klagen, da müssten Sie also einen Anwalt aufsuchen, der kann Ihnen auch helfen.
mfg
PB
Sorry, war verreist und konnte die Anfrage erst jetzt lesen.
Also, vorausgesetzt, es gilt DEUTSCHES Recht:
Sofern Sie die Adresse auch per Internet und/oder über Anwalt/Anwältin (Einwohnermeldeamtsanfrage) herausbekommen, bliebe nur noch die sog. Öffentliche Zustellung, d.h., der Mahnbescheid wird öffentlich ausgehängt und gilt nach drei Monaten als zugegangen.
Das nützt Ihnen aber nichts, weil Sie ja nich wissen, wo Sie dann vollstrecken sollen.
Je nach Höhe der Summe würde ich das Geld entweder abschreiben oder eine Detektei beauftragen.
Bei einer geringen Summe schmeißen Sie sonst nur noch mehr Geld zum Fenster hinaus und sehen nie mehr einen Cent!
Gruß
Eifelwanderer