Hallo,
erst mal eine kleine Geschichte für den Überblick.
A wirft B vor einen Schaden verursacht zu haben und will Schadensersatz, den B nicht bezahlen will weil er nicht der Verursacher ist.
So geht das ganze über die Anwälte.
Danach ist über ein halbes Jahr von A nichts mehr zu höhren.
Nach 7 Monaten kommt dann ein Gerichtlicher Mahnbescheid mit Auflistung der Kosten plus Zinsen für den gesammten Zeitraum.
Diesem wurde von B wieder Widersprochen.
So und nun die Frage:
ist es den richtig/rechtens von A für die 7 Monate die er verstreichen lies auch Zinsen zu verlangen?
ist es denn richtig/rechtens von A für die 7 Monate die er
verstreichen lies auch Zinsen zu verlangen?
Selbstverständlich ist es das, wenn denn auch die Hauptforderung berechtigt ist. Der Schuldner hätte ja jederzeit zahlen können. Es gibt keine Verpflichtung, so schnell wie möglich an sein Geld zu kommen. Du darfst dabei auch nicht übersehen, dass für so einen Mahnbescheid Verfahrens- und Anwaltskosten aufzubringen sind, das muss man sich auch erst mal leisten können.
Hallo Joachim,
ich möchte Deinem Berufsstand nicht zu nahe treten, aber für einen Mahnbescheid benötigt Otto Normalverbraucher nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Erst nach einem Widerspruch hole ich mir entsprechende Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Du darfst dabei
auch nicht übersehen, dass für so einen Mahnbescheid
Verfahrens- und Anwaltskosten aufzubringen sind, das muss man
sich auch erst mal leisten können.
ich möchte Deinem Berufsstand nicht zu nahe treten, aber für
einen Mahnbescheid benötigt Otto Normalverbraucher nicht
unbedingt einen Rechtsanwalt.
Nicht unbedingt, Mr. Neunmalklug. Wenn demnächst also wieder jemand mit einer dreiseitigen Monierung des Mahngerichts hier im Flur steht, schicke ich ihn erstmal zu Dir, damit Du den Deppen tüchtig auslachen kannst. Auch beim Ausfüllen von Formularen können Fehler gemacht werden, und die sind oft teuer.
ich möchte Deinem Berufsstand nicht zu nahe treten, aber für
einen Mahnbescheid benötigt Otto Normalverbraucher nicht
unbedingt einen Rechtsanwalt.
Nach den Umständen des Einzelfalles kann dies durchaus richtig sein. Erfahrungsgemäß werden aber von anwaltlich nicht vertretenen Personen sehr oft teure Fehler gemacht, da muss ich worldwidefab schon Recht geben. Das betrifft nicht nur prozessrechtliche Aspekte, auch im materiellen Recht können Fehler gemacht werden, gerade wenn es sich um einen Schadenersatzanspruch handelt ist das besonders gefährlich, weil Leute die merkwürdigsten Vorstellungen vom Schadenersatzrecht haben.
Hallo Tom,
wenn es um Schadenersatz geht, würde ich nicht ohne Hilfe agieren. Wenn aber klare Forderungen (nicht bezahlte Rechnungen) geltend gemacht werden sollen, ist das Formular einfach auszufüllen. Worldwidefab verwies mir zu hart auf Anwaltskosten bei einem Mahnbescheid.
Da wir uns hier nicht in die Augen sehen können, entstehen auch leicht Missverständnisse. Eine bessere Formulierung für „Neunmalklug“ hätte ich von worldwidefab allerdings erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
ich möchte Deinem Berufsstand nicht zu nahe treten, aber für
einen Mahnbescheid benötigt Otto Normalverbraucher nicht
unbedingt einen Rechtsanwalt.
Nach den Umständen des Einzelfalles kann dies durchaus richtig
sein. Erfahrungsgemäß werden aber von anwaltlich nicht
vertretenen Personen sehr oft teure Fehler gemacht, da muss
ich worldwidefab schon Recht geben. Das betrifft nicht nur
prozessrechtliche Aspekte, auch im materiellen Recht können
Fehler gemacht werden, gerade wenn es sich um einen
Schadenersatzanspruch handelt ist das besonders gefährlich,
weil Leute die merkwürdigsten Vorstellungen vom
Schadenersatzrecht haben.