Hallo!
wenn jemand auf eigene Faust einen Mahnbescheid erwirken
möchte, ist er dann auch berechtigt, eine Kostenpauschale von
sagen wir mal EUR 25 draufzuschlagen, wie es ein Anwalt ja
auch machen würde?
Ein Anwalt schlägt keine Kostenpauschale drauf, sondern er rechnet seine Vergütung hinzu, die ihm gesetzlich zusteht. Das Ausfüllen von Mahnbescheiden ist für ihn kein Hobby, sondern Teil seiner Arbeit. Von den EUR 25,-, die er bei einem Streitwert von bis zu EUR 300,- berechnen darf, bezahlt der Anwalt unter anderem Büromiete, Heizung, Strom, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Kreditzinsen, Einkommenssteuer, Werbung, Kammerbeiträge, Literatur, Papier, Büroklammern, Zeitschriften, Kaffee, Dosenmilch, Zucker, Telefon, Büroeinrichtung, Benzin, KFZ-Steuer, Internet, Stempel, Kopierer, Faxgerät, das Personal und nicht zuletzt auch die Vordrucke für das Mahnverfahren. Von dem, was dann noch übrig bleibt, kauft er sich was zu essen.
Oder darf man nur den strittigen Betrag
geltend machen?
Man darf die Kosten geltend machen, die man hatte, zum Beispiel für die Vordrucke und das Porto. Aber EUR 25 sind bei weitem zuviel.
Danke für jede Hilfe
Nils