ich bekomme von jemanden 500 DM, habe das ganze auch
schriftlich (Quittung)
Das beweist zunächst nur die Hingabe des Geldes. Hast Du auch schriftlich, daß der Empfänger es Dir überhaupt - und auch jetzt - zurückgeben muß. Insbesondere, daß es ein Darlehen ist.
Kann ich das nicht an einen Anwalt weiter geben?
Ich habe noch nie einen Anwalt gebraucht…:
Geh’ einfach zum Anwalt in die Sprechstunde und lege ihm alle(!) Papiere vor. Er kann Dir sofort sagen, was zu tun ist, wie Deine Chancen stehen, was es Dich oder den anderen kostet.
Neuerdings kostet die erste Beratung DM 350,- + MWSt. Wenn Du obsiegst und der Gegener überhaupt zahlungsfähig ist, muß er die gesamten Kosten tragen.
Anwälte gibt es jetzt in Massen, so daß sie auch solche „kleinen
Fische“ annehmen. Die großen berühmten Kanzleien natürlich nicht.
Viel Erfolg
Alexander Boeker
Ja, das ist schwer von hier aus zu beurteilen. Manche Anwälte nennen im Telefonbuch (gelbe Seiten) Fachgebiete. Aber darauf kommt es hier nicht an. Diese Sache ist juristisch gesehen nicht kompliziert. Das müßte jeder Anwalt können.
Du kannst ja vorher einmal anrufen und dem Anwalt oder seiner Sekretärin sagen, Du hättest eine Vollstreckung einer Darlehensrückzahlung über DM 500,-. Aus der Reaktion merkst Du gleich, ob der Anwalt solche Fälle annimmt.- Höchstens noch eine telefonische Voranfrage bei der Anwaltskammer.Aber einen besseren Weg weiss ich nicht.
Viele Grüße
Alexander Boeker.
Vorab mal nebenher ne Frage an Francesco, denn das die erste Beratung hier 350DM kosten würde bezweifel ich nu doch, denn so hoch wären net mal die Anwaltsgebühren ;o))
Gehe mal davon aus, daß dies nicht der Fall ist. Ferner nehmen seriöse Anwälte für ein kurzes Anfangsgesrpäch kein Honorar.
In deinem Falle würde ich von einem Anwalt erstmal eventuell abraten, denn das sind Kosten die erstmal DU trägst (es sei denn du hast Rechtsschutz)! Nur wenn du Dein Geld bekommst wird der Anwalt auch von der Gegenseite bezahlt!
Die Frage ist hier halt, ob die Gegenseite in der Lage ist das Geld zu bezahlen! Wenn du Dir da asicher bist, dann geh zum Anwalt - ist halt bequemer ;o))
Wenn du Dir nicht sicher bist fülle einen Mahnbescheid aus (ist et soo schwer) und spar dir die Kosten des Anwaltes. Da die Angelegenheit bei dir ziemlich eindeutig zu sein scheint bekommst du auch ohne Anwalt vor Gericht dein Recht und einen vollstreckbaren Titel und sparst halt Geld!
die Erstberatung nach § 20 BRAGO ist nicht 350,00!!!
Diese Gebühr berechnet sich ganz normal nach Gegenstandswert, ist aber beschränkt auf höchstens 350,00 . bei DM 500,00 Gegenstandswert kommen aber auch bei seeeehr weiter auslegung der BRAGO niemals annähernd 350,00 DM raus!
ein Antragsformular für einen Mahnbescheid auszufüllen ist kein großer Aufwand. Die Formulare werden für ca. 3,00 DM im Schreibwarenhandel angeboten.
Es ist vom Risiko her preiswerter als einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Erst wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt und damit ein Gerichtsverfahren notwendig wird, solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen.
Daniel Scholdei - unser Experte im GebührenRecht - hat natürlich recht. Richtigerweise hätte ich schreiben müssen: „höchstens DM 350,-“
Grüsse
Alexander Boeker
die Erstberatung nach § 20 BRAGO ist nicht 350,00!!!
Diese Gebühr berechnet sich ganz normal nach Gegenstandswert,
ist aber beschränkt auf höchstens 350,00 . bei DM 500,00
Gegenstandswert kommen aber auch bei seeeehr weiter auslegung
der BRAGO niemals annähernd 350,00 DM raus!