Mahnbescheid an 2 Schuldner?

Hallo liebe Rechtsexperten,

vorliegender Fall:
2 Personen wohnen im gemeinsamen Haushalt. In diesem Haushalt wurde versäumt Strom anzumelden.
Nach 2 Jahren trennten sich die Parteien und beide sind ausgezogen. Der Stromanbieter hat nach gewisser Zeit eine Ablesung durchgeführt.

Nun hat einer der beiden Mietparteien die Schlussrechnung auf die neue Adresse gesandt bekommen. Die andere Partei wurde scheinbar seitens des Stromanbieters nicht ausfindig gemacht.

Die Person welche die Schlussrechnung erhalten hat, hat sich direkt mit dem Stromanbieter in Verbindung gesetzt und wollte vor Ort Ratenzahlung über die Gesamtsumme vereinbaren. Der Stromanbieter wies allerdings darauf hin, dass Ratenzahlung nur möglich wäre, wenn 50% der Gesamtsumme angezahlt würden. Diese 50% können leider aus finanziellen Gründen nicht angezahlt werden, allerdings liegt weiterhin der Zahlungswille vor.
Des Weiteren wurde es abgelehnt der anderen Partei die gleiche Schlussrechnung zuzusenden, dass müsse man im Innenverhältnis selber klären.

Nach weiteren Gesprächen kam nun heute das Ergebnis, dass die Person, welche die Schlussrechnung bekommen hat, nochmals eine Mahnung erhalten wird. Dann wären 3 Wochen Zeit den offenen Betrag zu begleichen. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommen nun beide(???) einen vorgerichtlichen Mahnbescheid.

Hier stellt sich nun die Frage, warum dann nicht gleich an beide Personen die Schlussrechnung gesandt wurde. Angeblich war es ja nicht möglich, mehrere Adressen im System einzupflegen. Wenn es sich dann allerdings um einen Mahnbescheid handelt, werden plötzlich beide Parteien angeschrieben?
Des Weiteren wäre es von großem Interesse, ob dann der Stromanbieter den Parteien jeweils die Hälfte des Gesamtbetrages anmahnt oder ob beide Parteien mit der vollen Summe angemahnt werden.
Wäre dies der Fall, bestünde ja rein theoretisch die Möglichkeit, dass beide Parteien den vollen Betrag (ob nun sofort oder in Raten) zahlen. Dann läge doch Betrug seitens des Stromanbieters vor oder?

Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Lonely

Sollte dies nicht der Fall sein,
bekommen nun beide(???) einen vorgerichtlichen Mahnbescheid.

Hm, nur Gerichte können Mahnbescheide erlassen.

Hier stellt sich nun die Frage, warum dann nicht gleich an
beide Personen die Schlussrechnung gesandt wurde.

Welche Bedeutung hat diese Frage denn? Und: Wer außer dem Stromanbieter soll das wissen?

Des Weiteren wäre es von großem Interesse, ob dann der
Stromanbieter den Parteien jeweils die Hälfte des
Gesamtbetrages anmahnt oder ob beide Parteien mit der vollen
Summe angemahnt werden.

Auch das ist eine Frage, die dir hier wohl niemand beantworten kann.

Wäre dies der Fall, bestünde ja rein theoretisch die
Möglichkeit, dass beide Parteien den vollen Betrag (ob nun
sofort oder in Raten) zahlen. Dann läge doch Betrug seitens
des Stromanbieters vor oder?

Betrug setzt Täuschung des Täters und Irrtum des Opfers voraus? Worüber täuscht denn der Stromanbieter, worüber irren die „Opfer“?

Wo wir schon beim Thema Strafbarkeit sind: Entziehung elektrischer Energie ist strafbar.

Levay

OT: Entziehung elektrischer Energie ist strafbar

Wo wir schon beim Thema Strafbarkeit sind: Entziehung
elektrischer Energie ist strafbar.

Wer erzählt denn sowas?!?

Es ist schon klar warum der Stromanbieter nur einen der beiden Parteien angeschrieben hat…der Weg des geringsten Widerstandes wurde halt gewählt…der erste der greifbar war, wurde angeschrieben.
Was den Mahnbescheid an beide Parteien angeht, so geht man doch davon aus, dass dann beide mit der hälftigen Summe angemahnt werden müssten, da sonst beide die volle Summe zahlen würden und der Stromanbieter in dem Falle überzahlt würde. Der „Täter“ wäre in dem Falle der Stromanbieter, da er beiden „Opfern“ die Gesamtsumme per gerichtlichen Mahnbescheid anmahnen würde und beide in dem Irrglauben wären, die volle Summe zahlen zu müssen…war keine Feststellung sondern eine Frage.

Strafbarkeit hin oder her…wenn das vorsätzlicher „STromdiebstahl“ gewesen wäre, wäre die angeschriebe Partei mit Sicherheit nicht zum Stromanbieter hin gegangen und wöllte die Sache klären…

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Wer erzählt denn sowas?!?

Das Gesetz:

§ 248c StGB
Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

PS
Du hast allerdings Recht, wenn du meinst, dass das in diesem Fall nicht zutrifft.

Levay

Mir ist noch nicht ganz klar, was genau du jetzt wissen willst.

Levay

Wo wir schon beim Thema Strafbarkeit sind: Entziehung
elektrischer Energie ist strafbar.

Wer erzählt denn sowas?!?

§ 248c des deutschen Strafgesetzbuchs

Hallo,

das ganze Thema nennt sich Gesamtschuldnerschaft und bedeutet, dass wenn beide gemeinsam dort gewohnt haben, jeder für sich vom Anbieter in Anspruch über die volle Summe genommen werden kann, dieser insgesamt natürlich nur einmal den vollen Betrag erhält. Unabhängig davon ist der Ausgleich der Schuldner untereinander zu betrachten.

Diese Regelung dient dem Schutz des Anbieters, der sich insoweit nicht mit den internen Problemen der diversen Schuldner untereinander herumärgern muss. D.h. er kann sich einfach einen Schuldner aussuchen, von dem den kompletten Betrag verlangen, und es ist dann Sache des Inanspruch genommenen Schuldners das Innenverhältnis zu klären, sich also die Anteile der Mitschuldner zurück zu holen.

Gruß vom Wiz

Mir ist noch nicht ganz klar, was genau du jetzt wissen
willst.

Levay

Wie man mit diesen gerichtklichen Mahnbescheiden vorgeht…
Ob man tatsächlich beide anschreibt und wenn ja, ob beiden die volle Summe angemahnt wird. Oder ob beide Parteien nur mit jeweils der Hälfte der Gesamtsumme angeschrieben werden.

Zu gut deutsch…die angeschriebene Person würde es doch auf den Mahnbescheid ankommen lassen wenn sie weiß, dass dort nur noch die Hälfte der ursprünglichen Summe gefordert wird, weil die andere Hälfte dem anderen Gläubiger zugegangen ist.

Jetzt verständlicher?

Streiche Gläubiger, setze Schuldner

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Hallo Lonely

Wenn zwei Personen in der gemeinsamen Wohnung Strom verbrauchen, ohne dass ein Stromliefervertrag besteht, schulden sie in der Regel beide das Entgelt für den verbrauchten Strom in voller Höhe. Der Stromlieferant kann deshalb das Entgelt nach seiner Wahl von jedem der beiden Schuldner verlangen.

Der Stromlieferant kann das ihm zustehende Entgelt auch nach seiner Wahl durch einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen einen der beiden Schuldner, aber auch gegen beide Schuldner in voller Höhe geltend machen.

Zahlt einer der beiden Schuldner das Entgelt ganz oder teilweise an den Stromlieferanten, so wird nicht nur der Schuldner, der zahlt, in Höhe des gezahlten Betrags von der Schuld befreit, sondern auch der andere Schuldner. Dies muss der Stromlieferant berücksichtigen und gegebenenfalls das zuviel Gezahlte zurückzahlen.

Von Betrug kann keine Rede sein. Mit einem solchen Vorwurf sollte man äußerst vorsichtig umgehen. Seine Äußerung könnte eine Straftat (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) sein und eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

Im Innenverhältnis ist jeder der beiden Schuldner dem anderen Schuldner gegenüber verpflichtet, die Hälfte des geschuldeten Betrags zu zahlen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Eine Regelung oder eine Vereinbarung, die eine solche abweichende Bestimmung begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Da über das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Schuldnern nichts bekannt ist, kann sie aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine abweichende Bestimmung käme zum Beispiel in Betracht, wenn es sich um Eheleute handelte.

Zahlt einer der beiden Schuldner mehr, als er nach der zwischen ihnen im Innenverhältnis geltenden Ausgleichsregelung zu zahlen hätte, so kann er von dem anderen Schuldner verlangen, dass dieser ihm den überzahlten Betrag erstattet.

Gruß Franz

Falsch verstanden :smile:

Wer erzählt denn sowas?!?

Das Gesetz:

§ 248c StGB
Entziehung elektrischer Energie

Sorry, ich hatte da was falsch verstanden. Da ich die gesetzliche Definition von „entziehen“ nicht kannte, hab ich da ein „Wegnehmen“ reininterpretiert. Somit dachte ich, es ist gemeint, daß der Versorger sich strafbar macht, wenn er den Anschluss sperrt. :smile:

Falsch verstanden :smile:
Sorry, ich hatte da was falsch verstanden. Da ich die gesetzliche Definition von „entziehen“ nicht kannte, hab ich da ein „Wegnehmen“ reininterpretiert. Somit dachte ich, es ist gemeint, daß der Versorger sich strafbar macht, wenn er den Anschluss sperrt. :smile:

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sicher ?

Hi,

aufgrund der Formulierung im Gesetz (entsprechende Stelle durch mich gekennzeichnet) sehe ich den Tatbestand hier nicht erfüllt. Eingehungsbetrug kann aber trotzdem vorliegen.

Tröndle/Fischer sagt dazu, dass die vertragswidrige Benutzung eines ordnungsgemässen Leiters nicht unter dies Gesetz fällt.

Gruss Hans-Jürgen
***

§ 248c StGB
Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde
elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur
ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder
Einrichtung nicht bestimmt ist
, wird, wenn er die Handlung in
der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem
Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

aufgrund der Formulierung im Gesetz (entsprechende Stelle
durch mich gekennzeichnet) sehe ich den Tatbestand hier nicht
erfüllt.

Richtig, habe ich aber in dem PS schon vor Stunden geschrieben.

Eingehungsbetrug kann aber trotzdem vorliegen.

Eingehungsbetrug? Wer wird denn hier getäuscht?

Levay