Hallo!
angenommen, jemand erhält einen gerichtlichen Mahnbescheid an
der Anschrift des Arbeitgebers zugestellt. Als zuständiges
Amtsgericht ist das für den Arbeitgeber zuständige Amtsgericht
angeben, doch der eigentliche Empfänger wohnt 50 km weit weg
in einem anderen Amtsgerichtsbezirk.
War die Zustellung unter der Arbeitgeberanschrift denn erfolgreich? Hat der Empfänger den Bescheid vielleicht sogar persönlich vom Gerichtsvollzieher erhalten?
Ist so ein Mahnbescheid überhaupt gültig?
Wenn die Zustellung erfolgreich war, ist der Bescheid nicht allein wegen der Angabe eines unzuständigen Gerichts ungültig. Er kann natürlich aus anderen Gründen ungültig sein.
Was sollte der Empfänger, der die Forderung insgesamt schon
für unberechtigt hält und Einspruch einlegen will, am besten
tun?
Der Forderung ganz normal widersprechen (wenn die 2-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen ist, bitte Wider spruch, nicht Ein spruch einlegen).
Die Sache mit dem unzuständigen Gericht spielt erst eine Rolle, wenn es zum streitigen Verfahren kommt. Das Mahngericht wird die Sache dann an das unzuständige Gericht abgeben, dieses wird die Unzuständigkeit mitteilen und den Antragsteller auffordern, die Abgabe der Sache an das zuständige Gericht zu beantragen.
Das wird die Angelegenheit verzögern und zusätzliche Kosten verursachen, ändert aber in der Sache nichts.
Gruß