Hallo,
folgendes Szenario:
Vorgeschichte:
Es wird Anzeige gegen jemanden erstattet wegen Betrugs, da er bei Ebay ein etwas verkauft hat, es wurde bezahlt, aber er hat nie geliefert. (der User bei Ebay nach dem Verkauf gesperrt, offensichtlich, weil das mehrmals vorkam)
Der Verkäufer reagiert nicht auf mehrmalige Anschreiben. Die ANzeige beim Amtsgericht vor Ort ergibt nur, dass das Vefahren vorerst einestellt wird, da der Verkäufer offensichtlich nicht aufzufinden ist. Der Käufer hat inzwischen heraugefunden, dass er offiziell noch in derselben Adresse wohnt wie am Tag des Verkaufs. Scheinbar hat der Verkäufer sich aber (vielleicht aufgrund einiger unseriöser Geschäfte?) zurück gezogen und reagiert auf keine Schreiben.
Der Käufer will nun einen Mahnbescheid gegen ihn erlassen, der dann sicherlich mit einem Vollstreckungsbescheid endet, da der Verkäufer höchstwahrscheinlich auf seine Post gar nicht reagiert?
Mein eeigentliche Frage ist jetzt: Wenn jetzt der Gerichtsvollzieher jetzt zu ihm geht und pfänden will nutzt das ganze denn irgendwas, wenn der Verkäufer sowieso nie die Tür öffnen wird? Kann sein Konto gepfändet werden?
Eine weitere Frage: Über das Portal MeinVZ konnte der Verkäufer erreicht werden (oder zumindest seine angebliche Freundin, die behauptet, er würde seit längerer Zeit im Krankenhaus liegen - ob das stimmt, darf angezweifelt werden). Kann der Verkäufer vom Amtsgericht erwarten, dass sie mithilfe dieser Informtion auch veruschen an den Verkäufer heran zu kommen oder gehen die generell immer nur „offizielle Wege“?
Alles etwas verwirrend, ich weiß, aber ich hoffe, dass man hier Tipps geben kann, ob sich in solch einem Falle ein Mahnbescheid wirklich lohnen würde und nicht noch sinnlos Geldverschwendung ist (denn solange nix zu pfänden ist, weil die Tür verschlossen bleibt, bleibt ja der Verkäufer auf den Kosten sitzen).
Grüße