Mahnbescheid an veraltete Adresse, an Verwandten zugestellt, Verjährung?

Wegen einer strittigen Forderung wird durch eine ein Unternehmen vertretende Kanzlei ein Mahnbescheid angedroht. Zustelltung dieser Androhung erfolgt vorab per Email. Das Schriftstück wird an eine alte Adresse A in einer anderen Stadt gesandt (entspricht seit ca. 5 Jahren nicht mehr der behördlichen Meldeadresse B und interessanterweise auch nicht der hinterlegten Kundenadresse B des forderungsstellenden Unternehmens - es ist also unklar, woher die Kanzlei diese Adresse bezogen hat).
Da ein naher Verwandter noch unter der Adresse A (Mehrparteienmietshaus) wohnt und den gleichen Nachname trägt (anderer Vorname), wurde das Schriftstück in seinen Briefkasten geworfen. Mit ca. 2 Wochen Verspätung wurde dieses Schreiben nun von dem Verwandten an die korrekte Adresse B weiter geleitet. Mittlerweile scheint auch ein gerichtliches Schreiben dort eingeworfen worden zu sein (vermutlich der angedrohte Mahnbescheid?).

Wie ist nun weiter vorzugehen? Soll der Verwandte den Brief mit dem fraglichen Mahnbescheid nun wieder per Post an den richtigen Empfänger weiter leiten. Dieser würde dann wahrscheinlich gerade kurz vor dem Ablaufen der Widerspruchsfrist bei diesem eintreffen. Wenn er Pech hat, auch erst hinterher.

Soll der Verwandte den Brief persönlich beim nächsten Besuch (in ca. 2-3 Wochen, also nach der Einspruchsfrist) an den Adressaten übergeben?

Soll der Verwandte den Brief einfach mit der Notiz „Empfänger verzogen seit…“ an den Absender zurück schicken, so dass dieser Kenntnis über die Fehlzustellung erhält?

Der Mahnbescheid ist erst kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist beantragt worden. Mittlerweile ist die Frist verstrichen. Ist durch das Nutzen einer alten (und nicht nachvollziehbaren Adresse - das fordernde Unternehmen korresponiderte immer mit der korrekten Adresse) die Verjährung mittlerweile ggf. doch eingetreten?

Vielen Dank!

Hallo!

Man schreibt auf einen nicht für einen selbst gerichteten Umschlag " Irrläufer" und streicht die Anschrift fett durch und wirft Umschlag in einen Postkasten. Oder gibts dem Zusteller mit, wenn der zufällig noch da ist.

Warum sollte man die neue Anschrift mitteilen ?  Man darf es machen, muss es natürlich nicht .

Fristen laufen da keine an, wenn falsch zugestellt wurde.
Und Verjährung kann deswegen durchaus eintreten.

MfG
duck313

Hallo,

als Verwandter sollte man dem Absender eines Schreibens dieses mit dem Vermerk

Annahme verweigert

und dem Hinweis „Empfänger verzogen“ zurück schicken.

Dieses kann man entweder bei einer Poststelle oder sofern man den Briefträger noch sieht,auch bei diesem machen.

Der Postdienst sendet dann das Schreiben an den Absender zurück.

Irrläufer? Wieso?
Annahme verweigert, warum?

Rückgabe an Briefträger oder bei der Post mit dem korrekten Hinweis, dass Empfänger unter der Anschrift nicht bekannt ist.

Für den Absender wäre der Hinweis, Annahme verweigert ja nicht der Hinweis, dass der Schuldner dort nicht wohnhaft wäre.
lG

Hallo,

vielleicht mal die Frage lesen ???

Da ein naher Verwandter noch unter der Adresse A (Mehrparteienmietshaus) wohnt und
den gleichen Nachname trägt (anderer Vorname), wurde das Schriftstück in seinen
Briefkasten geworfen