Mahnbescheid aus 1992 noch immer ohne weiteres vollstreckbar?

Hallo zusammen, heute habe ich mal wieder selbst eine Frage:
Ich habe einem Bekannten vor Jahrzehnten (1992) eine größere Summe Geldes gegeben um ein Auto für mich zu kaufen. Dieser hat das Fahrzeug nicht gekauft, das Geld aber dennoch einfach behalten. Eine Anzeige wegen Unterschlagung blieb erfolglos. Ich konnte damals jedoch wenigstens einen rechtskräftigen Mahnbescheid gegen ihn erwirken, der auch zweimal vollstreckt worden ist. Leider hat der Typ stets einen auf mittellos gemacht und war auch ständig arbeitslos. Darüber hinaus musste er noch Unterhalt zahlen für ein Kind, das inzwischen erwachsen ist. Das liegt jetzt immerhin 24 Jahre zurück. Nach all der Zeit möchte ich dennoch versuchen, einen weiteren Vollstreckungsversuch zu starten.
Meine Frage ist nun: im Mahnbescheid stehen 15% Verzugszinsen! Gilt das nach wie vor oder muss ich mich da auf aktuelle Zinsen gestaffelt für die vergangenen Jahre beziehen oder wie geht das? Natürlich waren es damals noch DM. Ich hätte direkt auf Euro umgerechnet und dann nach wie vor diese 15% Verzugszinsen angesetzt. Bei einem Schuldenbetrag von damals 2.235,00 DM seit 01.05.1992 komme ich auf eine Summe allein für die Verzugszinsen von 4.113,85 € !!!
Kann ich den alten Zinssatz für all die Zeit ansetzen? Kann mir da jemand einen Rat für die Berechnung geben? Den aktuellen Gerichtsvollzieher habe ich schon herausgefunden. Die Kostenberechnung für all die früheren Vollstreckungsversuche darf ich ja mit ansetzen, ebenso auch die im Zuge dessen angestellten Einwohnermeldeamtsanfragen?? In der Zwischenzeit habe ich auch schon einmal eine Eidesstattliche Versicherung erwirken können, die jedoch ebenfalls aus besagten Gründen ohne Erfolg blieb. Auf den Kosten bin ich auch sitzen geblieben. (Was sonst?) Ich wäre froh, wenn ich das klären könnte und vielleicht hat der Kerl ja inzwischen gefestigte Verhältnisse, um ihm ein paar Dollars abzuwürgen…Für Eure Mühe in meiner Sache bedanke ich mich schon jetzt herzlich!

Hallo!

Ja, bei dem Titel gilt 30 Jahre Verjährung, aber bei den Zinsen ist es anders.

Lies mal hier rein:
http://www.brennecke.pro/175534/Titulierte-Zinsen-verjaehren-schneller-als-der-Titel-selbst

Da es in Deinem Fall ziemlich ungewiss ist, ob man die Forderung wird eintreiben können sollte man vielleicht überlegen, rein aus Kostengründen zuerst eine Teilvollstreckung zu beantragen.
Also man beauftragt den GVZ „nur“ eine Teilsumme aus dem alten Titel einzufordern.
Alle Kosten berechnen sich auch nach dem Teil. Ist wieder nichts zu holen hat man wenigstens etwas Geld gespart.

Ist zur Überraschung Geld beim Schuldner vorhanden, so kann man die Restforderung erneut vollstrecken lassen.

MfG
duck313

Moin,

Oder einfach Schluss machen und sein gutes Geld nicht mehr dem schlechten hinterher werfen.
Ulrich

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Hallo,

das hier ist meines Erachtens die beste Antwort:

Oder einfach Schluss machen und sein gutes Geld nicht mehr dem schlechten hinterher werfen.
Ulrich