Guten Tag,
wie verhält man sich bei folgender Situation ?
Man erhält einen Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter, aus der Zeit seines früheren Arbeitgebers.(Anfechtungsanspruch gem. §§ 129,130,145 InsO).
Im Vorfeld gab es keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung, somit ist nicht bekannt, worauf sich die Forderung bezieht. Der Zeitraum der Forderung liegt 4 Monate vor Eröffnung der Insolvenz. Zusätzliche Zinsen beziehen sich auf einen Zeitraum von 44 Monaten ! Der Betrieb wurde geschlossen und es wurden Kündigungen ausgesprochen.
Nun hat man 2 Wochen Zeit für den Einspruch oder man soll bezahlen.
Steht einen der Einblick auf die Forderungen zu?
Ist ein Mahnbescheid ohne Mahnung überhaupt möglich?
Für Antworten bedanken wir uns im Voraus.
Hallo,
Im Vorfeld gab es keine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung,
somit ist nicht bekannt, worauf sich die Forderung bezieht.
Der Mahnbescheid müsste neben dem Betrag auch den Grund der Forderung enthalten.
Steht einen der Einblick auf die Forderungen zu?
Ist die Begründung nicht erkennbar, beim Büro des Insolvenzverwalters nachfragen, worauf die Forderung beruht bzw. wie sie sich errechnet.
Ist ein Mahnbescheid ohne Mahnung überhaupt möglich?
ja
Wenn die Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht geltend gemacht wurde, hilft nur zahlen. Ansonsten sollte dem Gericht umgehend mitgeteilt werden, ob und in welcher Höhe dem Mahnbescheid widersprochen wird. Wird der Widerspruch nicht innerhalb der genannten Frist von 14 Tagen erhoben, wird er als Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gewertet. Aber dazu sollte man es gar nicht kommen lassen.
MfG
Zemionow