Ha! Danke! Kann jetzt noch ein deutscher Jurist zustimmend
nickend, dass es in Deutschland auch so läuft, dann lässt man
aktuell den Mahnbescheid, Mahnbescheid sein und wenn
Widerspruch erhoben wird, dann beschränkt man die Höhe auf die
Nebenkosten, wenn in Teilen widersprochen wird, dann muss der
Schuldner diese zahlen.Gruß
Christian
Schwierige Frage. der (ehemalige) Schuldner wird Widerspruch gegen den ganzen Mahnbescheid erheben. Nun ist die Frage welchen Streitwert das Gericht festlegt. Vermutlich nach der Gesamtforderung. Dann werden die Kosten entsprechend der Hauptforderung und der Nebenforderung aufgeteilt werden. Also könnte es sein, dass der Gläubiger den Hauptteil der Kosten trägt, da diese Forderung (nun) nicht (mehr) berechtigt ist. Ob der Gläubiger nach dem Widerspruch noch eine Korrekturmöglichkeit hat, weiss ich nicht.