Huhu,
volgende fallkonstellation.
Die Erbengemeinschaft Schönerbescherung (kurs S) möchte einen Manhbescheid gegen eine Ehemalige Mieterin (kurz M) stellen.
Erbe eins wohnt in der BRD bundeslant A
Erbe 2 " " " " B
Erbe 3 im europäischen Ausland janz weit wech
Müssen alle drei den Mahnbeschie derstellen oder langt es wenn es ein Erben 1 oder 2 diesen Tätigt?
Danke schön