Huhu,
volgende fallkonstellation.
Die Erbengemeinschaft Schönerbescherung (kurs S) möchte einen Manhbescheid gegen eine Ehemalige Mieterin (kurz M) stellen.
Erbe eins wohnt in der BRD bundeslant A
Erbe 2 " " " " B
Erbe 3 im europäischen Ausland janz weit wech
Müssen alle drei den Mahnbeschie derstellen oder langt es wenn es ein Erben 1 oder 2 diesen Tätigt?
Danke schön
Einer reicht ! Der hat dann aber auch die Kosten am Hals wenn der Ex Mieter nicht zahlen kann. ( was übrigens meistens der Fall ist)Man kann sich dann aber seinen Titel 30 Jahre lang an die Wand nageln -))
Einer reicht !
Jo - derjenige, der sich kümmert, sollte sich aber zu seiner eigenen Absicherung eine Bevollmächtigung von seinen Miterben erteilen lassen. Bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz wird er eine Bevollmächtigung sicher noch öfter benötigen …
Sinnvollerweise sollte der Bevollmächtigte derjenige sein, der am nächsten bei der Wohnimmobilie wohnt > ZPO § 29 a
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