Mahnbescheid bei erbengeminschaft

Huhu,

volgende fallkonstellation.

Die Erbengemeinschaft Schönerbescherung (kurs S) möchte einen Manhbescheid gegen eine Ehemalige Mieterin  (kurz M) stellen.

Erbe eins wohnt in der BRD bundeslant A
Erbe 2 "      "                   "           "            B
Erbe 3 im europäischen Ausland janz weit wech

Müssen alle drei den Mahnbeschie derstellen oder langt es wenn es ein Erben  1 oder 2 diesen Tätigt?

Danke schön

Einer  reicht ! Der  hat  dann  aber  auch  die   Kosten am Hals  wenn  der  Ex  Mieter  nicht  zahlen kann. ( was  übrigens  meistens   der  Fall ist)Man kann  sich  dann  aber  seinen  Titel  30  Jahre  lang  an  die  Wand  nageln  -))

Einer  reicht !

Jo - derjenige, der sich kümmert, sollte sich aber zu seiner eigenen Absicherung eine Bevollmächtigung von seinen Miterben erteilen lassen. Bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz wird er eine Bevollmächtigung sicher noch öfter benötigen …

Sinnvollerweise sollte der Bevollmächtigte derjenige sein, der am nächsten bei der Wohnimmobilie wohnt > ZPO § 29 a

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Danke