Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Person A (volljähriger Sohn) kauft mittels Ebay einen Gutschein unter dem Account von Person B (Vater) bei Hotel XY.
Hotel XY weigert sich den Gutschein einzulösen (da angeblich abgelaufen, Kaufdatum war vor 13 Monaten - aber das nur am Rande).
Person A schreibt Hotel XY an und fordert den Gutscheinwert zurück, 1. Mahnung, 2. Mahnung - jeweils ohne Reaktion.
Nun soll die Forderung gegen das Hotel XY mittels gerichtlichem Mahnbescheid eingetrieben werden (ungerechtfertigte Bereicherung).
Wer ist nun Antragsteller?
Käufer ist ja Person B, der Ebay-Account-Inhaber?!
Die Rechnungen inkl. Mahnungen wurden aber von Person A versandt, kann sich Person B darauf berufen?
Da es sich um einen Gutschein handelt könnte ja Person A als Beschenkter auftreten und hat damit die Forderung gegen Hotel XY, oder?
Oder könnte Person A als Prozessbevollmächtigter von Person B auftreten?
Oder müsste Person B nochmals die Rechnung inkl. Mahnungen an Hotel XY schicken?
Ich danke bereits jetzt für eure Antworten!