Mahnbescheid bei Gutschein -wer ist Antragsteller?

Hallo!
Folgender Sachverhalt:

Person A (volljähriger Sohn) kauft mittels Ebay einen Gutschein unter dem Account von Person B (Vater) bei Hotel XY.

Hotel XY weigert sich den Gutschein einzulösen (da angeblich abgelaufen, Kaufdatum war vor 13 Monaten - aber das nur am Rande).

Person A schreibt Hotel XY an und fordert den Gutscheinwert zurück, 1. Mahnung, 2. Mahnung - jeweils ohne Reaktion.

Nun soll die Forderung gegen das Hotel XY mittels gerichtlichem Mahnbescheid eingetrieben werden (ungerechtfertigte Bereicherung).

Wer ist nun Antragsteller?

Käufer ist ja Person B, der Ebay-Account-Inhaber?!

Die Rechnungen inkl. Mahnungen wurden aber von Person A versandt, kann sich Person B darauf berufen?

Da es sich um einen Gutschein handelt könnte ja Person A als Beschenkter auftreten und hat damit die Forderung gegen Hotel XY, oder?

Oder könnte Person A als Prozessbevollmächtigter von Person B auftreten?

Oder müsste Person B nochmals die Rechnung inkl. Mahnungen an Hotel XY schicken?

Ich danke bereits jetzt für eure Antworten!

Der, der den gutschein einlösen wollte

Der, der den gutschein einlösen wollte

Danke für Ihre Antwort.

Sicher? Weil der Gutscheininhaber ja keine Leistung an das Hotel erbracht hat?

Ist dann beim Mahnbescheid dennoch „ungerechtfertigte Bereicherung“ auszuwählen?

Ähm, was willst du mit einem MB ?

Das läuft über Gericht…du mustt auf herausgabe oder erfüllung klagen

Sorry, bin ich überfragt. Ich hätte vermutlich als Antragsteller Person A genommen.
Da ich so spät mit meiner Antwort bin, haben Sie sicher schon was veranlasst.

Viel Erfolg wünscht lichtblick