Mahnbescheid bei Kleinstbeiträgen?

Hallo!

Wenn jemand bei einem Internetauktionshaus eine Ware für einen Euro + Versand ersteigert, ordentlich bezahlt und die Ware aber trotz mehrerer Aufforderungen nicht geliefert wird, kann der Käufer dann gegen den Verkäufer einen Mahnbescheid bewirken?

Ein Mahnbescheid kostet Geld, aber wenn der Käufer überzeugt wäre, dass der Verkäufer wegen des geringen Kaufpreises nicht liefern möchte, so will er dem Verkäufer damit zeigen, dass man sich an Verträge zu halten hat.

Gruß

Marcus

Hallo,

Wenn jemand bei einem Internetauktionshaus eine Ware für einen
Euro + Versand ersteigert, ordentlich bezahlt und die Ware
aber trotz mehrerer Aufforderungen nicht geliefert wird, kann
der Käufer dann gegen den Verkäufer einen Mahnbescheid
bewirken?

da es in der Zivilprozeßordnung keinen Mindesbetrag für Klagen (oder auch Mahnbescheidsanträge) gibt, müßte ein Mahnbescheid zu erwirken sein.

Ein Mahnbescheid kostet Geld, aber wenn der Käufer überzeugt
wäre, dass der Verkäufer wegen des geringen Kaufpreises nicht
liefern möchte, so will er dem Verkäufer damit zeigen, dass
man sich an Verträge zu halten hat.

Allerdings wage ich sehr zu bezweifeln, daß sich die Umstände eines Mahnbescheids (später noch Vollstreckungsbescheid, vielleicht sogar Klage!) zur „Disziplinierung“ lohnen.

Eine negative Bewertung schadet/diszipliniert in so einem Fall viel mehr.

Gruß.
OpiWahn

Hallo,

ein Mahbescheid kann nur für eine Forderung in Geld erwirkt werden. In diesem Fall besteht Deine Forderung aber aus einem Gegenstand und da hilft nur eine Klage.

Gruß Ebi

Servus!

Wenn jemand bei einem Internetauktionshaus eine Ware für einen
Euro + Versand ersteigert, ordentlich bezahlt und die Ware
aber trotz mehrerer Aufforderungen nicht geliefert wird, kann
der Käufer dann gegen den Verkäufer einen Mahnbescheid
bewirken?

Einen Mahnbescheid zu erwirken ist recht einfach. Man füllt ein Formular aus, schickt es ans zuständige Gericht und eine Woche später ist der Mahnbescheid im Briefkasten des Schuldners.

Im geschilderten Fall ist der Mahnbescheid aber das falsche Mittel. Ist der Verkäufer einigermaßen intelligent, legt er Widerspruch ein und der verkäufer sitzt holterdipolter auf den drei- bis neunfachen Kosten.

Ein Mahnbescheid kostet Geld, aber wenn der Käufer überzeugt
wäre, dass der Verkäufer wegen des geringen Kaufpreises nicht
liefern möchte, so will er dem Verkäufer damit zeigen, dass
man sich an Verträge zu halten hat.

Gruß

Marcus

Hi!

Ein Mahnbescheid kostet Geld, aber wenn der Käufer überzeugt
wäre, dass der Verkäufer wegen des geringen Kaufpreises nicht
liefern möchte, so will er dem Verkäufer damit zeigen, dass
man sich an Verträge zu halten hat.

Allerdings wage ich sehr zu bezweifeln, daß sich die Umstände
eines Mahnbescheids (später noch Vollstreckungsbescheid,
vielleicht sogar Klage!) zur „Disziplinierung“ lohnen.

Der Käufer hatte sich falsch ausgedrückt, er meinte um sein Geld wieder zu bekommen…

Eine negative Bewertung schadet/diszipliniert in so einem Fall
viel mehr.

Wenn der Verkäufer aber schon eine schlechte Bewertung hat… man meldet sich neu an und hat eine weiße Weste. Das ist nicht das, was des Käufers Anliegen wäre…

Gruß

Marcus

Hallo,:

Allerdings wage ich sehr zu bezweifeln, daß sich die Umstände
eines Mahnbescheids (später noch Vollstreckungsbescheid,
vielleicht sogar Klage!) zur „Disziplinierung“ lohnen.

Der Käufer hatte sich falsch ausgedrückt, er meinte um sein
Geld wieder zu bekommen…

Geld gibt’s in der Tat dann nur via Mahnbescheid (oder Klage), auch wenn’s vergleichsweise aufwendig ist (für ne kleine Summe).

Gruß.
OpiWahn

Hallo!

Einen Mahnbescheid zu erwirken ist recht einfach. Man füllt
ein Formular aus, schickt es ans zuständige Gericht und eine
Woche später ist der Mahnbescheid im Briefkasten des
Schuldners.

Im geschilderten Fall ist der Mahnbescheid aber das falsche
Mittel. Ist der Verkäufer einigermaßen intelligent, legt er
Widerspruch ein und der verkäufer sitzt holterdipolter auf den
drei- bis neunfachen Kosten.

Das ist bekannt. Was könnte der Käufer noch tun, um dem Verkäufer einzubläuen, dass man sich an Verträge zu halten hat? Über negative Bewertungen lacht der doch nur.

Dankeschön!

Gruß

Marcus

Hallo,

es bleibt noch eine Strafanzeige wegen Betrug. Kostet nichts und jede örtliche Polizeidienststelle kann sie entgegennehmen.

Gruss
BM

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