einer meiner Kunden zahlt nicht und gemahnt habe ich ihn auch ordentlich. Jetzt will ich beim Amtgsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
Pro jeder offenen Forderung ein seperater Mahnbescheid oder langt einer für alle 5 offenen Forderungen, die unterschiedlich in Höhe und Fälligkeit sind und dann die akkumulierten Zinsen als eine Summe ?
Einer genügt…
…idR.
Im Formular hat es meist nur Platz für 3 Forderungen, ebenso bei den Zinsen. Bei mehr Forderungen werden entsprechende Ergänzungen auf einem Extra-Blatt unter Bezugnahme auf die entspr. Zeilen akzeptiert.
aber natürlich kannst Du alle fünf Forderungen in einen Mahnbescheid packen. Du mußt es halt nur explizit aufführen, also z. B.
Hauptforderung:
a) Forderung aus Rg. Nr. 00001 vom TT.MM.JJ -> EUR X
b) Forderung aus Rg. Nr. 00002 vom TT.MM.JJ -> EUR Y
Nebenforderungen:
aa) … % Zinsen aus Rg. Nr. 00001 bis zum TT.MM.JJ -> EUR xx
bb) … % Zinsen aus Rg. Nr. 00002 bis zum TT.MM.JJ -> EUR yy
cc) Vorgerichtliche Mahnkosten (die kannst Du zu einer Summe zusammenfassen)
dd) Kosten für Handelsregister- oder Meldeauskunft usw., usw. usw.
Wenn der Kunde noch Zahlungsfähig ist…
…dann lass das ganze doch einen Anwalt machen. Der holt sich dann seine Kosten bei deinem Kunden wieder und du hast weniger Arbeit damit und machst keine Formfehler. (Dumm wäre nur, wenn dieser nicht mehr zahlungsfähig ist, dann bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen…)