Hallo,
wir haben hier einen Fall, der scheinbar nur von Juristen beantwortet werden kann:
Ein Mieter hat die Miete am 15. eines Monats überwiesen - laut Vertrag sollte die Miete am 3. Werktag gezahltt sein.
Am 16. dieses Monat erhalt er einen Mahnbescheid - über Mietforderung plus Anwaltsgebühren!
Er wurde weder vorher angemahnt noch angesprochen, die Miete zu zahlen.
Im Mietvertrag steht folgender Satz: Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mahnkosten und Verzugszinsen zu verlangen.
Gelesen im Internet habe ich folgendes:
Laut Bundesgerichtshof kommt ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht in Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags, wenn lediglich ein Zahlungsdatum genannt ist und nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass er automatisch in Verzug kommt, wenn er dieses nicht einhält.
Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, wenn bis dahin nicht vom Schuldner geleistet wurde (§ 286 Abs. 3.
Meine Frage: Hat der Vermieter das Recht, einen Mahnbescheid nach dieser kurzen „Überschreitung“ zu stellen?
Für alle Tipps und Hinweise vorab „DANKE“!
MfG
Rene