Hallo,
es geht um eine etwas diffiziele Angelegenheit:
Bis Ende 2008 war X Untermieter für etwa 2 Jahre in einer WG. Nachdem der Hauptmieter etwa 1 Jahr vorher gewechselt hatte, hat X keinen neuen Untermietvertrag gemacht. Mit dem neuen Hauptmieter hatte X also nur einen mündlichen Mietvertrag. Der neue Hauptmieter hat ansonsten alles vom vorherigen übernommen, beispielsweise auch die Verwaltung der Kaution, die X laut seinem Untermietvertrag an den alten Hauptmieter gezahlt hatte. Nach Auszug von X Ende 2008 war der neue Hauptmieter nicht bereit die gesamte Kaution zurückzuzahlen. Obwohl eine nachträgliche Nebenkostenabrechnung bei einem mündlichen Mietvertrag nicht üblich ist, hat X das akzeptiert und sich erst Anfang 2010 beschwert, dass nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt, der Kautionsrest nicht ausgezahlt und auch nie Auskunft dazu erteilt wurde. 2 Mahnungen blieben unbeantwortet. X sieht sich nun gezwungen einen amtsgerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen und dazu nun folgende Fragen:
* Da der neue Hauptmieter den Kautionsanteil einbehalten hat, um Nebenkosten abzurechnen, aber nie eine Abrechnung geschickt hat, kann X neben der Restkaution einen Nebenkostenrückzahlungsbetrag schätzen und diesen rechtmäßigerweise im Mahnbescheid berücksichtigen? Woran kann er sich in der Höhe orientieren, wenn bisher die Handhabung solcher Rückzahlungen im Mietverhältnis undurchsichtig war und er keinen Einblick in Rechnungen hatte?
* Darf X Zinsen für die gesamte Wohnzeit seit Zahlung der Kaution verlangen, evtl. auch einschließlich der Zeit als der Hauptmieter noch ein anderer war?
* Hat X Gerichtskosten zu befürchten, wenn ihm nicht für die gesamte Höhe der im Mahnbescheid gestellten Forderungen Recht gegeben wird, sondern nur für einen Teil also z.B. nicht für die geschätzten Nebenkostenrückzahlungen?
Herzlichen Dank im voraus an alle kundigen Helfenden!
