Das ist ehrlich gesagt wirklich ausreichend verständlich. Wenn der Laie die Rechtslage bei sowas nicht ausreichend durchblickt, dann ist ihm das an sich nicht vorzuwerfen, aber dann muss er das Know-How halt (wie sonst überall auch) bei einem Rechtsanwalt zukaufen.
für mich als juristischen Laien ging es um eine Begriffserklärung, die für jemandem vom Fach kein Problem darstellt.
Ich bin Handwerker und kein Jurist. So hat jeder seine Fachgebiete und ist dann dankbar für Erklärungen, die nicht zum eigenen Fachgebiet gehören.
Der Anspruch von A auf Rückzahlung des geliehenen Geldes setzt doch gerade keine Leistung des A voraus.
A hat das Geld verliehen und B muss es zurückzahlen, eine weitere Leistung des A ist dafür nicht nötig.
Anders wäre es, wenn A (z.B. als Handwerker) eine Leistung erbracht hat, deren Zahlung er jetzt von B fordert. Dann wäre die Erbringung der vereinbarten Leistung die Voraussetzung für den Zahlungsanspruch.
Ja eh, da gibts auch nichts dagegen zu sagen, aber du hast das Formular kritisiert und ich finde ehrlich gesagt, dass das Formular ausreichend verständlich ist. Und das Wort „Gegenleistung“ ist kein völlig unverständlicher Fachbegriff, denn er meint genau das, was er im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet.
Ob jetzt hingegen beim konkreten Vertrag die eigene Leistung von einer Gegenleistung abhängt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die man allgemein auf einem Formular überhaupt nicht erklären kann, wie sollte das auch gehen. Entweder man traut sich also zu die Rechtsfrage selbst zu beurteilen oder man muss das auslagern.