Guten Tag,
Angenommen, es wird für die Überlassung einer Wohnungseinrichtung eine Ratenzahlung vertraglich vereinbart, diese aber trotz zweifacher Mahnung nicht eingehalten, wie kann man die fristgerechte Überweisung der Raten erwirken? Durch einen Mahnbescheid lässt sich nur die komplette Summe auf einmal fordern, so scheint es, nicht jedoch die kontinuierliche Überwachung der Ratenzahlung.
Mit freundlichem Gruß
Michael
Na, wenn die Rate, nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt wird, welche Hoffnung hast du dann, dass der Rest bezahlt wird ?
Dann wäre doch dein eigener Vorschlag ned ganz verkehrt, oder?
Mahnbescheid für komplette Summe geht ja nicht, da Ratenzahlung vereinbart. Mahnbescheid für einzelne Rate bringt nicht viel, wenn die nächste Rate dann wieder nicht bezahlt wird, oder sehe ich da was falsch?
Mahnbescheid für komplette Summe geht ja nicht, da
Ratenzahlung vereinbart. Mahnbescheid für einzelne Rate bringt
nicht viel, wenn die nächste Rate dann wieder nicht bezahlt
wird, oder sehe ich da was falsch?
Siehst du m.E. tatsächlich falsch.
Einstellung der Ratenzahlung = Vertragsbruch -> gesamte Restsumme wird sofort fällig. Und für diese Restsumme kannst du dann den Mahnbescheid ausstellen lassen.
Gruß, Robi
OK, das leuchtet ein, danke.