Angenommen,man bekommt eine Rechnung,für die man vom Rechnungssteller keinen Nachweis bekommt (z.B.Einzelverbindungsnachweis). Auch auf Nachfrage reagiert die Firma nicht,sondern beauftragt einen Anwalt. Auch der reagiert auf eine erneute Anfrage bzw Nachweis nicht.Stattdessen geht die Sache vor Gericht und man bekommt einen Mahnbescheid,wo aber statt eines Nachweises nur ein Satz draufsteht:smiley:ie Firma behauptet,die Kosten seien entstanden. Wie sollte man in so einem Fall vorgehen ? Wiederspruch gegen die ganze Mahnung einlegen ? Nur gegen die Hauptforderung ? Und sollte man dem Gericht mitteilen,daß man einen Nachweis über die tatsächliche Entstehung des Betrags haben will ?
Marco
Einspruch
Hallo Marco,
erst mal Einspruch einlegen und Schreiben an das Mahngericht zurücksenden, dann warten und überlegen, was man an das Gericht schreiben will, weil man nur zwei Wochen Einspruchsfrist bei Gericht hat. Der gegnerische Anwalt schreibt an das Gericht und begründet die Forderungen. Das Gericht schickt dann den gesamten Schreibkram einem zu und man widerspricht dann rechtzeitig mit guten Argumenten. Dann wird ein Gerichtstermin festgelegt, wo jede Partei sich noch einmal äußern kann.
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Hallo Franz,
ist die Forderung der Gegenseite begründet, verursacht das von Dir vorgeschlagene Vorgehen weitere Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, die vermieden werden können.
Man sollte hier unbedingt nochmals versuchen, eine detaillierte Abrechnung zu erhalten und dann prüfen, ob ein Einspruch überhaupt Sinn macht.
Viele Grüsse
BM
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Hi Moony,
man könnte auch unter Vorbehalt zahlen und den Betrag später zurückfordern. Das hängt eben alles von der Beweislage ab.
Ist das übrigens eine Telefongesellschaft?
Franz
ist die Forderung der Gegenseite begründet, verursacht das von
Dir vorgeschlagene Vorgehen weitere Gerichts- und
Rechtsanwaltsgebühren, die vermieden werden können.
Hi Moony,
man könnte auch unter Vorbehalt zahlen und den Betrag später
zurückfordern. Das hängt eben alles von der Beweislage ab.
Ist das übrigens eine Telefongesellschaft?
Franz
Nein,ein Internetprovider. Falls es interessiert:es handelt sich um Tiscali.
Marco
ist die Forderung der Gegenseite begründet, verursacht das von
Dir vorgeschlagene Vorgehen weitere Gerichts- und
Rechtsanwaltsgebühren, die vermieden werden können.
0190-Nummer?
Hi Moony,
man könnte auch unter Vorbehalt zahlen und den Betrag später
zurückfordern. Das hängt eben alles von der Beweislage ab.
Ist das übrigens eine Telefongesellschaft?
Franz
Nein,ein Internetprovider. Falls es interessiert:es handelt
sich um Tiscali.
Good morning, Marco!
Handelt es sich um viel Geld, schon mal einen Anbieterwechsel in Erwägung gezogen?