Mahnbescheid Betrag weicht von Anwaltsmahnung ab

Privatperson A gibt 2008 die Reparatur einer Heizunganlage bei Firma B in Auftrag und erhält dafür eine Rechnung. Soweit ein normaler Vorgang. In dieser sind jedoch weitere Positionen für eine Reinigung der Anlage aufgeführt, die ausdrücklich nicht beauftragt wurden. Person A kürzt die Rechnung entsprechend und bezahlt Firma B per Scheck. Im Begleitschreiben werden die Gründe erläutert und darauf hingewiesen, daß diese Kürzung mit der Einlösung des Schecks akzeptiert wird. Der Scheck wird von Firma B eingelöst. Es erfolgt keine Reaktion seitens der Firma B.

2009 (genau ein Jahr später) erhält Person A von einem Anwalt C ein Mahnschreiben über den kompletten Rechnungsbetrag zzgl. Gebühren. Person A teilt Anwalt C mit, daß diese Rechnung bereits bezahlt ist und schickt diesem eine Kopie des Schreibens an Firma B und eine Kopie des Schecks. Person A wartet vergeblich auf eine Reaktion von Anwalt C. Nach mehrfachen Telefonaten mit der Kanzlei von Anwalt C, erhält Person A von einer Mitarbeiterin der Kanzlei die mündliche Info, daß die Sache erledigt sei. (Anwalt bestreitet dies zum heutigen Tag)

2011 erhält Person A einen Mahnbescheid (Datum 29.12.2010), der sich auf die Mahnung des Anwaltes C bezieht. Gefordert wird jedoch nicht der Betrag dieser Mahnung, sondern nur die Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Firma B und der Bezahlung per Scheck.

Hierzu folgende Fragen:

  1. Hat Firma B mit der Einlösung des Schecks die Kürzung der Rechnung durch die Privatperson A akzeptiert?

  2. Unterschiedliche Beträge Mahnung durch Anwalt und Mahnbescheid: Hätte seitens des Anwaltes C nicht eine Information über die geänderte Forderung erfolgen müssen? Oder kann ein Mahnbescheid bezugnehmend auf eine Mahnung mit Betrag X einfach für einen Betrag Y durchgesetzt werden?

  3. Wie sind die Verjährungsfristen für Handwerkerrechnungen?

Vielen Dank für eure Antworten. Pino

Hallo,

Gefordert wird jedoch nicht der Betrag dieser Mahnung, sondern nur die Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Firma B und der
Bezahlung per Scheck.

Das ist der geschuldete Betrag, daher korrekt.

  1. Hat Firma B mit der Einlösung des Schecks die Kürzung der
    Rechnung durch die Privatperson A akzeptiert?

Nein. Das Recht auf Nachforderung innerhalb Verjährungsfrist bleibt bestehen.

  1. Unterschiedliche Beträge Mahnung durch Anwalt und
    Mahnbescheid: Hätte seitens des Anwaltes C nicht eine
    Information über die geänderte Forderung erfolgen müssen?

Nein. Er fordert nun den richtigen Betrag ein.

kann ein Mahnbescheid bezugnehmend auf eine Mahnung mit Betrag
X einfach für einen Betrag Y durchgesetzt werden?

Ja, es ist eine Korrektur einer ursprünglich fälschlicherweise gemahnten Forderung.

  1. Wie sind die Verjährungsfristen für Handwerkerrechnungen?

3 Jahre ab Entstehung der Forderung zum Kalenderende des 3.Jahres.

Soweit alles korrekt, wie von Seiten des Anwalts vorgegangen wird.

Franz