Privatperson A gibt 2008 die Reparatur einer Heizunganlage bei Firma B in Auftrag und erhält dafür eine Rechnung. Soweit ein normaler Vorgang. In dieser sind jedoch weitere Positionen für eine Reinigung der Anlage aufgeführt, die ausdrücklich nicht beauftragt wurden. Person A kürzt die Rechnung entsprechend und bezahlt Firma B per Scheck. Im Begleitschreiben werden die Gründe erläutert und darauf hingewiesen, daß diese Kürzung mit der Einlösung des Schecks akzeptiert wird. Der Scheck wird von Firma B eingelöst. Es erfolgt keine Reaktion seitens der Firma B.
2009 (genau ein Jahr später) erhält Person A von einem Anwalt C ein Mahnschreiben über den kompletten Rechnungsbetrag zzgl. Gebühren. Person A teilt Anwalt C mit, daß diese Rechnung bereits bezahlt ist und schickt diesem eine Kopie des Schreibens an Firma B und eine Kopie des Schecks. Person A wartet vergeblich auf eine Reaktion von Anwalt C. Nach mehrfachen Telefonaten mit der Kanzlei von Anwalt C, erhält Person A von einer Mitarbeiterin der Kanzlei die mündliche Info, daß die Sache erledigt sei. (Anwalt bestreitet dies zum heutigen Tag)
2011 erhält Person A einen Mahnbescheid (Datum 29.12.2010), der sich auf die Mahnung des Anwaltes C bezieht. Gefordert wird jedoch nicht der Betrag dieser Mahnung, sondern nur die Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Firma B und der Bezahlung per Scheck.
Hierzu folgende Fragen:
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Hat Firma B mit der Einlösung des Schecks die Kürzung der Rechnung durch die Privatperson A akzeptiert?
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Unterschiedliche Beträge Mahnung durch Anwalt und Mahnbescheid: Hätte seitens des Anwaltes C nicht eine Information über die geänderte Forderung erfolgen müssen? Oder kann ein Mahnbescheid bezugnehmend auf eine Mahnung mit Betrag X einfach für einen Betrag Y durchgesetzt werden?
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Wie sind die Verjährungsfristen für Handwerkerrechnungen?
Vielen Dank für eure Antworten. Pino